Wohnen in Cottbus: Aufzug defekt – wann Mieter die Miete kürzen können

Doris Klaudius trägt ihre Einkäufe bis in den elften Stock des Hochhauses in Cottbus-Sachsendorf. Die Rentnerin ärgert sich darüber, dass die Reparatur des Fahrstuhls so lange dauert.
Silke Halpick- Doris Klaudius (71) wohnt im 11. Stock eines Hochhauses in Cottbus-Sachsendorf.
- Der Fahrstuhl ist oft defekt, was sie zwingt, viele Treppen zu steigen.
- GWC hat 150 Aufzugsanlagen, investiert jährlich Hunderttausende Euro in Modernisierung.
- Mietminderung bei längerem Ausfall möglich, z.B. 20% für 16 Tage im 10. Stock.
- GWC unterstützt Mieter mit Geheinschränkungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit ihren 71 Jahren ist Doris Klaudius noch immer fit. Das muss sie auch, denn die Cottbuserin wohnt im elften Stock eines Hochhauses im von Plattenbauten dominierten Stadtteil Sachsendorf. Wenn der Fahrstuhl ausfällt, wie erst vor Kurzem, muss sie die vielen Stufen zu Fuß bewältigen. Das fällt ihr zunehmend schwer. Deshalb ärgert sie sich darüber, dass es so lange dauere, bis der Fahrstuhl wieder repariert ist.
„Ich trainiere ja immer schon“, erzählt Doris Klaudius. Dafür steigt die Rentnerin bereits ein paar Stockwerke früher aus dem Fahrstuhl aus und läuft die Treppen bis ganz oben zu Fuß. Doch elf Etagen auf einen Ruck, ist auch für sie eine Herausforderung. „Beim letzten Mal hatte ich wirklich Angst, dass ich es nicht mehr schaffe und habe um Hilfe gerufen“, sagt sie. Doch gehört und geholfen habe ihr niemand.
Ein Umzug in eine andere Wohnung in einer tieferen Etage kommt für die Seniorin jedoch nicht infrage. „Ich fühle mich wohl hier“, sagt sie. Sie befürchtet, dass es in einer anderen Wohnung andere Probleme geben könnte. Deshalb will sie bleiben. Doch wie auch andere Mieter in ihrem Haus wünscht sie sich eine schnellere Reaktion vonseiten des Vermieters, wenn der Fahrstuhl nicht funktioniert.
So viele Aufzüge hat die Gebäudewirtschaft Cottbus
Nach Angaben der Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) ist die Aufzugsanlage in diesem Hochhaus nach einer Störung mit Personenbefreiung zunächst einmal stillgelegt worden, da im Anschluss eine Prüfung durch eine Fachfirma erfolgen müsse. Als Grund für die verzögerte Reparatur wird ein erhöhtes Störungsaufkommen und eine geringe Personaldecke bei den zuständigen Aufzugsfirmen genannt.
„Alle Aufzugsanlagen der GWC werden entsprechend der technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig gewartet, geprüft und instandgehalten“, betont eine GWC-Sprecherin. Doch trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen seien betriebsbedingte Störungen nicht ausgeschlossen. Das Wohnungsunternehmen hat mehr 150 Aufzugsanlagen im Bestand. Jedes Jahr werden mehrere Hunderttausend Euro in die Modernisierung investiert.
„So werden jährlich durchschnittlich sieben bis zehn Aufzüge grundlegend modernisiert und an die aktuellen technischen Vorschriften angepasst, um die Versorgungssicherheit für die Mieter zu gewährleisten“, betont die GWC-Sprecherin. Ebenso werde im Rahmen des Instandhaltungsmanagements für Bestandsanlagen verfahren. „Vermehrt kommt es in den letzten Jahren jedoch zu unsachgemäßer Benutzung der Anlagen“, so die Sprecherin. Das sei ein gravierendes Problem, was zu Störungen der Aufzüge führen könne.
Welche Rechte Mieter in Cottbus haben
Bei länger andauernden Störungen ist die GWC eigenen Angaben zufolge grundsätzlich bestrebt, Mieter mit Geheinschränkungen zu unterstützen, beispielsweise mit Einkaufshilfen, Trageunterstützungen oder auch Transportleistungen.
Ob in einem solchen Fall die Miete gemindert werden kann, hängt davon ab, wie lange der Aufzug ausfällt und wie hoch der Mieter wohnt. Dabei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen. Eine grobe Orientierung gibt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte: Die Richter sprechen einem Mann, der im zehnten Stock wohnt und dessen Fahrstuhl für 16 Tage ausfiel, eine Mietminderung von 20 Prozent zu (Az.: 10 C 24/07). Ein anderer Mieter, der im sechsten Stock wohnt, darf die Miete nur um 15 Prozent kürzen (Az.: 10 C 3/07).
Wenn der Lift jedoch aufgrund von Wartungsarbeiten oder kurzfristigen Betriebsstörungen wie einem Stromausfall nicht funktioniert, ist das Experten zufolge kein Grund für eine Mietminderung.


