Die Gewerkschaft ver.di hat für Donnerstag, 2. März 2023, in mehreren Städten, Kommunen und Landkreisen des Landes Brandenburg Warnstreiks im öffentlichen Dienst angekündigt. Hintergrund für die geplanten Aktionen seien zwei bislang ergebnislos verlaufene Verhandlungsrunden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftern bis einschließlich Ende Februar dieses Jahres. Nach Auffassung der Gewerkschafter hat die Arbeitgeberseite zuletzt ein unzureichendes Angebot auf den Tisch gelegt, heißt es in der Ankündigung. Jetzt gelte es, den Druck deutlich zu verstärken, bis „die Arbeitgeber ein ernst zu nehmendes Angebot in der dritten Verhandlungsrunde vorlegen“, so ver.di weiter. Die genannte dritte Tarifrunde ist für den 27. bis 29. März in Potsdam terminiert.
In diesen Städten, Kommunen und Landkreisen Südbrandenburgs wird gestreikt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Cottbus, der Kreisverwaltungen der Landkreise Spree-Neiße, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald sowie die Beschäftigten der Kommunalverwaltungen in diesen Landkreisen legen ganztägig die Arbeit nieder. Auch die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit hat ver.di zu Warnstreiks aufgerufen.
Die Streikenden versammeln sich laut ver.di um 11 Uhr am Hauptbahnhof in Cottbus zu einer zentralen Demonstration. Mehr als 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dazu erwartet. Gegen 11.15 Uhr setzt sich der Demonstrationszug entlang der Bahnhofstraße stadteinwärts in Bewegung. Ziel ist das Stadthaus am Erich-Kästner-Platz. Dort findet eine Abschlusskundgebung statt, die voraussichtlich bis 13 Uhr andauern wird.
Wo in Cottbus mit Einschränkungen oder Schließungen zu rechnen ist
Wie sich der Warnstreik auf die Arbeit von Behörden und öffentlichen Einrichtungen auswirken könnte, beschreibt der Cottbuser Gewerkschaftssekretär Ralf Franke auf telefonische Nachfrage: „Den aktuellen Rückmeldungen zufolge wird es in Cottbus vor allem im Bereich der klassischen Bürgerdienste, sprich: im Bürgerbüro, im Stadtbüro und beim Einwohnermeldeamt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Einschränkungen kommen. Das lässt sich jetzt schon aus den gemeldeten Teilnehmerzahlen ableiten“.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Notdiensten gäbe es diesen Bereichen nicht, daher sei die Resonanz der Kolleginnen und Kollegen dort besonders groß, so Franke. Ein nicht unwichtiges Detail in diesem Zusammenhang: Auch wer telefonisch oder online einen festen Termin reserviert hat, steht unter Umständen vor verschlossenen Türen oder muss zumindest länger warten als geplant. Franke ergänzt: „Soweit mir bekannt ist, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aber ihre Kunden direkt über Terminabsagen“.
Sind auch Cottbuser Kitas vom Warnstreik betroffen?
Laut Franke kann es auch in den kommunalen Kitas der Stadt Cottbus am 2. März zu streikbedingten Schließungen kommen: „Momentan liegen uns dazu keine Mitteilungen vor. Aber: ausschließen können wir das nicht! Wenn es tatsächlich zu Kita-Schließungen kommen sollte, dann werden davon betroffene Eltern natürlich noch so schnell wie möglich darüber informiert.“
Auch bei den kommunalen Kitas im Raum Königs Wusterhausen und Umgebung muss mit einer streikbedingten Schließung der kommunalen Kitas und Horte gerechnet werden.
Autofahrer brauchen in Cottbus um die Mittagsstunde deutlich länger
Starke Nerven werden Autofahrer aufbringen müssen: Schritt-Tempo, Stop-and-Go und auch lange Staus sind nach Einschätzung von Ralf Franke ab zirka 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr vor allem in den viel frequentierten Kreuzungsbereichen zwischen Vetschauer Straße, Karl-Liebknecht-Straße und Berliner Straße unvermeidbar: „Es empfiehlt sich, diesen Bereich weiträumig zu umfahren“. Busse und Straßenbahnen des ÖPNV sollen in der Bahnhofstraße jedoch fahrplanmäßig vorankommen, betont der Gewerkschafter.
Notdienst, Bereitschaftsdienste und Rettungsdienste sind nicht betroffen
Wie die Organisatoren mitteilen, sind Einsatzkräfte der Feuerwehr beziehungsweise in den Leitstellen und kommunalen Rettungsdiensten von den Warnstreiks ausgenommen. Darüber hinaus werde für die Dauer des Warnstreiks ein Notdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Jugendämter durch Mitarbeiter in Telefonbereitschaft abgesichert, wie es beispielsweise auch an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen gängige Praxis ist.
Zum Stand der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Die Arbeitgeber hatten in der zweiten Verhandlungsrunde am 22. Februar folgendes Angebot unterbreitet: Eine Lohnerhöhung von 3,0 Prozent zum 1. Oktober 2023, sowie eine weitere lineare Erhöhung der Entgelte um 2,0 Prozent zum 1. Juni 2024. Statt eines monatlichen Mindestbetrags mit sozialer Komponente bieten die Arbeitgeber zwei einmalige steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen an: 1500 Euro im Mai 2023 und weitere 1000 Euro im Januar 2024. Für Auszubildende sollen die Einmalzahlungen 750 Euro beziehungsweise 500 Euro betragen.
Ver.di hingegen hatte für die bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigten ab 1. Januar dieses Jahres 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro mehr Lohn pro Monat gefordert.
Aus Sicht von ver.di enthalte das Arbeitgeberangebot keinerlei „dauerhaft wirksame soziale Komponente“, wie sie die Gewerkschaft einfordert. Davon sollten insbesondere die Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen profitieren.
Ein weiterer Knackpunkt sei die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite ihr Angebot an inakzeptable Zugeständnisse einzelner Berufsgruppen knüpft: So sollen unter anderen die Beschäftigten der Sparkassen, so wörtlich, „Sonderopfer“ erbringen oder Mitarbeitende in Krankenhäusern sogar Gehaltsabsenkungen (!) über einen Zusatzvertrag in Kauf nehmen. Darüber hinaus vertritt ver.di die Auffassung, dass die dem Angebot zugrundeliegende Tarifvertragslaufzeit von 27 Monaten nicht annehmbar ist.