
Vier Revisionen: Bundesrichter überprüfen Cottbuser Drogenbanden-Urteil
Das kommt überraschend: Vier von fünf Verurteilten im jüngsten Cottbuser Drogenbanden-Prozess haben Revision gegen ihre Urteile eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Urteile unter die Lupe nehmen.

Schon zum Prozessauftakt im Mai haben die Anwälte mit dem Antrag überrascht, das Verfahren einzustellen. Die 1. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Frank Schollbach (r.) lehnte das aber ab. Nun werden die Urteile vom Bundesgerichtshof überprüft.
Jan Augustin