
Verstöße gegen Corona-Auflagen: Maskenverweigerer klagt nach Kündigung vor Arbeitsgericht Cottbus
Eine Logopädin will trotz Corona-Auflagen während der Arbeit keinen Mund-Nasen-Schutz tragen und wird gekündigt. Sie klagt vor dem Arbeitsgericht Cottbus. Was das Urteil für Arbeitnehmer bedeutet.

Das Arbeitsgericht in Cottbus hat über einen Fall verhandelt, bei dem eine Logopädin gekündigt wurde, weil sie keinen Mund-Nasen-Schutz während der Arbeit tragen wollte.
MICHAEL HELBIG