Vermisste Kinder aus Cottbus
: So ist die Suche nach den Geschwistern ausgegangen

UPDATE, 3.6.2026, 11.20 Uhr: Zwei vermisste Kinder aus Cottbus und ihre Mutter sind wieder aufgetaucht. Der Fall zeigt, dass auch eine späte Öffentlichkeitsfahndung erfolgreich sein kann.
Von
Stephan Meyer,
dpa
Cottbus
Jetzt in der App anhören
ARCHIV - 27.08.2010, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Hinter einer Lupe ist der Schriftzug «Vermisste Person» auf einem Fahndungsaufruf auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sehen. (zu dpa: «Mehr Langzeit-Vermisste in NRW») Foto: Jens Büttner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Öffentlichkeitsfahndung hat einen guten Ausgang genommen. Zwei vermisste Kinder aus Cottbus sind mittlerweile wieder aufgetaucht. Die Ermittler verraten, wie es dazu kam.

Jens Büttner/dpa
  • Zwei vermisste Kinder aus Cottbus sind wohlbehalten wieder aufgetaucht.
  • Ihre Mutter meldete sich nach breiter Veröffentlichung beim Revier in Seelow.
  • Die Identität der Kinder wurde von der Polizei zweifelsfrei geklärt.
  • Die Geschwister waren 2021 von der Mutter widerrechtlich entzogen worden.
  • Öffentlichkeitsfahndung erfolgte erst nach Ausschöpfen anderer Maßnahmen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Sie waren seit über fünf Jahren von der Bildfläche verschwunden. Nun sind sie wohlbehalten wieder aufgetaucht. Seit dem 25. Mai 2026 wurde öffentlich nach zwei Geschwistern aus Cottbus gefahndet, die im August 2021 von ihrer Mutter widerrechtlich dem familiären Umfeld entzogen wurden.

Knapp eine Woche später zeigt sich: Der Aufruf war erfolgreich. Wie die Polizei mitteilt, hatte sich die Mutter aufgrund der breiten Veröffentlichung selbstständig beim Polizeirevier in Seelow (Märkisch-Oderland) gemeldet. Die Beamten konnten die Identität der Vermissten zweifelsfrei klären.

Zuvor hatten die Ermittler die Kinder im Raum Frankfurt (Oder) vermutet, das etwa eine halbe Stunde Autofahrt von Seelow entfernt liegt. Auch gab es Hinweise, dass sie sich zeitweise im Raum Chemnitz und in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben könnten.

Darum ist eine Öffentlichkeitsfahndung die letzte Option

Obwohl die Geschwister schon fünf Jahre als vermisst galten, war der gemeinsame Aufruf von Staatsanwaltschaft und Polizei die erste Öffentlichkeitsfahndung in dem Fall.

Cottbus Newsletter
Mittwoch um 18.00 Uhr
Der wöchentliche Newsletter aus Cottbus und Umgebung mit exklusiven Geschichten rund um die Heimat der Krebse. Entdecken Sie die aktuellen Top-Storys und den Redaktionstipp fürs Wochenende direkt für Sie aufbereitet.

„Im Verlauf der Ermittlungen hat es bisher keine Öffentlichkeitsfahndung gegeben, da zunächst andere Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft worden sind“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus auf Nachfrage. Eine Öffentlichkeitsfahndung ist für gewöhnlich die letzte Option. Eine Veröffentlichung von Fotos ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Das heißt widerrechtliche Entnahme aus familiärem Umfeld

Die damals Siebenjährige und der damals Achtjährige wurden im August 2021 laut Staatsanwaltschaft und Polizei von ihrer Mutter widerrechtlich dem familiären Umfeld entzogen. Der Vater stieß die Ermittlungen an, die Jahre andauerten. Ein Motiv für die Tat der Mutter nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Das lässt Erinnerungen an den Fall um Christina Block aufkommen, der deutschlandweit Aufsehen erregt hat. Die Hamburger Unternehmerin wurde durch den Vorwurf des Auftrags einer Kindesentführung bekannt. Als Kindesentziehung gilt die widerrechtliche Wegnahme eines minderjährigen Kindes von einer sorgeberechtigten Person. Geschieht dies im Ausland oder über Ländergrenzen hinweg, wird häufig auch von Kindesentführung gesprochen.

Der Fall in Cottbus war Teil der bundesweiten Kampagne „Spurlos Verschwunden“ des Bundeskriminalamtes. Im Rahmen der Aktion wurden beispielhaft sechs vermisste Kinder vorgestellt, die zwischen 1985 und 2021 in Deutschland verschwanden und deren Verbleib bis heute ungeklärt ist.

Wie nun weiterverfahren wird, ist bislang offen. Es bestehe derzeit kein Haftbefehl gegen die Mutter, führte der Sprecher aus. Die Kinder seien wohlbehalten aufgefunden worden. Ohnehin habe es zu keinem Zeitpunkt der Ermittlungen die Annahme gegeben, dass die Frau ihren Kindern etwas antun wolle. Die Mutter soll zeitnah von der Polizei vernommen werden. Das Jugendamt ist bei der Betreuung der Kinder involviert.