
Urteil Landgericht Cottbus: BTU-Messerangreifer bleibt in der Psychiatrie
Nach der Messerattacke auf einen Studenten an der Cottbuser BTU hat das Landgericht nun ein Urteil gefällt. Eine Strafe konnte dem Angreifer nicht auferlegt werden. So entschieden die Richter.

Urteil aber keine Strafe zum Messerangriff an der BTU in Cottbus.
Frank Hammerschmidt