
Urteil: Kommunalwahlklage - Pleite für Cottbuser Stadtverordnete
Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat am Donnerstag eine Berufung der Cottbuser Stadtverordneten zurückgewiesen. Damit behält eine Cottbuserin Recht, die gegen die Kommunalwahl im Jahr 2014 geklagt hatte.

Die Unterlagen zur Verhandlung um die Cottbuser Kommunalwahl aus dem Jahr 2014 liegen auf dem Tisch der Vorsitzenden Richterin.
René Wappler