LR+LR+Wasserklau im Spreewald
: Gemüsebauer landet wegen illegaler Leitung vor Gericht

Die illegale Wasserentnahme aus einem Gewässer im Spreewald beschäftigt das Amtsgericht Cottbus. Der dreiste Fall und die Folgen für den Betrieb.
Von
Kathleen Weser
Cottbus/Vetschau
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Beregnet darf werden, aber nicht mit Wasser aus der Spree.

ARCHIV - 02.06.2008, Niedersachsen, Hannover: Eine automatische Bewässerungsanlage beregnet in Schillerslage (Region Hannover) bei strahlendem Sonnenschein und Temperaturen um die 28 Grad Celsius ein Getreidefeld. Der niedersächsische Landtag beschäftigt sich am Donnerstag mit der Möglichkeit, auch gereinigtes Abwasser zur Beregnung von Feldern zu verwenden. Foto: Jochen Lübke/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Beregnen von Feldern mit Wasser aus öffentlichen Gewässern ist in Brandenburg noch kostenfrei, bedarf aber einer Genehmigung. Ein Wasserraub aus dem Spreewald ist jetzt am Amtsgericht Cottbus gelandet (Symbolbild).

Jochen Lübke/dpa