Mit Plakaten haben 23 Aktivisten der Gruppe Ende Gelände am Montag die Bagger in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd geentert. Das hat nun ein juristisches Nachspiel. 18 von ihnen sitzen seit Dienstag in Untersuchungshaft. Sie hatten sich geweigert, ihre Identität preiszugeben. Daraufhin stimmte das Amtsgericht Cottbus dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, die 18 Personen für bis zu zwei Monate in U-Haft zu nehmen.
Nun will die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen auch möglichst schnell vor Gericht bringen. Man strebe beschleunigte Verfahren an, die schon Ende nächster Woche vor Gericht kommen könnten, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum, gegenüber der RUNDSCHAU. Der zuständige Kollege arbeite sich jetzt durch die Unterlagen, um den ehrgeizigen Zeitplan zu halten.
Vorwurf Hausfriedensbruch
Die Staatsanwaltschaft wirft den 18 Personen Hausfriedensbruch im Zusammenhang mit der Besetzung von Baggern in den Tagebaugeländen Jänschwalde und Welzow-Süd am vergangenen Montag vor. In U-Haft sitzen sie allerdings, weil sie ihre Identität nicht preisgeben wollten.
Ein Exempel?
Bei den Aktivisten der Gruppe Ende Gelände stößt das auf Unverständnis. Untersuchungshaft für Hausfriedensbruch anzuordnen, ist völlig unverhältnismäßig, sagt die Rechtsanwältin der Gruppe, Marie Melior, Diese Unverhältnismäßigkeit sieht man insbesondere daran, dass sämtliche angebotenen milderen Maßnahmen anstatt einer Haft von der Richterin nicht einmal in Betracht gezogen wurden.
Dass sie jetzt in Haft genommen werden, finden wir völlig überzogen und empörend, teilt auch Ronja Heise, Energiereferentin der Umweltgruppe Robin Wood, mit. Hier soll offensichtlich ein Exempel an Aktivisten statuiert werden, setzt Rechtsanwältin Marie Melior hinzu.
Anhörungen bis in die Nacht
Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die angeordnete U-Haft müsse im Verhältnis zu Tat und zur erwartbaren Strafe stehen. Dem habe das Amtsgericht mit seiner Begrenzung der U-Hat auf zwei Monate entsprochen.
Die 23 Baggerbesetzer waren am Dienstag bis in die Nacht einzeln von Haftrichtern des Amtsgerichts angehört worden. Dabei hätten zwei Männer und drei Frauen Angaben zu ihrer Person gemacht, sodass in diesen Fällen die Anträge der Staatsanwaltschaft auf U-Haft zurückgewiesen, beziehungsweise erlassene Haftbefehle wieder aufgehoben wurden. Die haben dann gemerkt, dass es nun doch ernst wird, so Oberstaatsanwalt Nothbaum.
Die übrigen 18 wurden, während draußen vor dem Amtsgericht ihre Freunde protestierten, in Justizvollzugsanstalten der Region verbracht. Dort bleiben sie bis zu ihrem Prozess es sei denn, sie gegen doch noch ihre Identitäten preis.
Ende Gelände fühlt sich im Recht
Die Gruppe Ende Gelände sieht sich hingegen moralisch im Recht. Sie beklagen, das Ergebnis der Kohlekommission gehe zu Lasten der Betroffenen des Klimawandels. Angesichts dieses Versagens der Politik sehen wir uns gezwungen, Regeln zu übertreten und mit zivilem Ungehorsam den Kohleausstieg selbst in die Hand zu nehmen, so die Sprecherin der Gruppe, Marie Melior. Die Aktivisten werden nun wie Schwerverbrecher behandelt, obwohl sie diejenigen sind, die Verantwortung übernehmen. Wir fordern die Freilassung der 18 Gefangenen, setzt sie hinzu.
Bis 2038 mit der Kohleverstromung weiterzumachen, ist unvereinbar mit ernsthaftem Klimaschutz. Angesichts dieses Kommissionsvorschlags ist Protest weiterhin dringend notwendig, sagt auch Robin Wood-Energiereferentin Ronja Heise.