Drogendealer, die als Angeklagte vor dem Landgericht Cottbus landen, kommen in der Regel nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Zumal nicht, wenn ihnen bewaffnetes Handeltreiben mit den Betäubungsmitteln vorgeworfen wird. Um so überraschender ist das Urteil, das die Erste Große Strafkammer des ...