(hil) Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Cottbuser Rentnerin Gerda K. ist noch keine Entscheidung in Sicht. Wie Frank Merker, Sprecher des Cottbuser Landgerichtes, mitteilt, wird die Beweisaufnahme fortgesetzt. Derzeit seien Hauptverhandlungstermine bis Januar 2020 bestimmt.
Dagegen könnte es diese Woche eine Entscheidung um den Einspruch der Cottbuser Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung des Angeklagten geben. Wie ein Justizsprecher mitteilt, liegt der Einspruch nun einem Richter vor. Der Angeklagte war vor zwei Monaten aus der U-Haft entlassen worden. Seine Meldeauflagen erfüllt er nach Behördenangaben. Bisher ist er auch zu den Gerichtsterminen immer erschienen.
Warum dauert der Prozess so lange?
Frank Merker, Sprecher des Cottbuser Landgerichtes, erklärt die lange Prozessdauer unter anderem mit der umfangreichen Aktenlage, die nicht nur durch das Gericht gesichtet und bewertet wird, auch Verteidigung und Nebenklage erhalten jeweils Gelegenheit zur Einsichtnahme. Außerdem sei die Frage der Vollständigkeit der dem Gericht vorliegenden Ermittlungsakten immer wieder Gegenstand der Hauptverhandlung.
Großes Interesse am Fall Gerda K.
Der Fall hat die Öffentlichkeit weit über die Grenzen der Lausitz hinaus erschüttert: Als die 82-jährige Gerda K. an einem Freitagnachmittag Anfang Dezember 2016 zu einer Weihnachtsfeier nicht erschien, benachrichtigten die früheren Kollegen vom Bahn-Ausbesserungswerk einen Verwandten. Der fand die Seniorin tot in ihrer Wohnung offensichtlich war sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.
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