
Hundeattacke in Burg: Nach Hunde-Angriff auf Radfahrerin – diese Strafe droht dem Halter
Das zuständige Ordnungsamt hat nach der Bissattacke auf eine Radfahrerin in Burg reagiert. Was ist mit den Hunden passiert? Und welche Strafe blüht dem Hundehalter?

Die Brandenburger Hundehalterverordnung sieht vor, dass gefährliche Hunde ausbruchsicher zu halten sind. Am Grundstück muss ein deutlich sichtbares Warnschild angebracht sein.
blende11.photo/stock.adobe.com
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