Habecks Heizungsgesetz: Wie Öko-Tarife die Gasheizung länger im Rennen halten

Der Monteur arbeitet an einer Gasheizung. Die Neuregelungen durch das Heizungsgesetz sorgen für Unsicherheit bei Hausbesitzern. Wie Öko-Tarife helfen können.
Tomasz Zajda/stock.adobe.com- Das Heizungsgesetz verlangt ab 2024 65% erneuerbare Energien in Neubaugebieten.
- Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden, wenn sie schrittweise mehr erneuerbare Energien nutzen.
- Bis 2029 müssen Bestandsheizungen 15% erneuerbare Energien nutzen, bis 2045 100%.
- Öko-Gastarife können die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Verbraucherzentrale kritisiert mangelnde Zuverlässigkeit von Öko-Tarifen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Neuregelungen beim Einbau einer neuen Heizungsanlage verunsichern nach wie vor viele Hausbesitzer. Grundsätzlich dürfen Gasheizungen seit Anfang 2024 nur eingebaut werden, wenn sie schrittweise mit einem steigenden Anteil an erneuerbaren Energien betrieben werden können. Doch wer kontrolliert, ob das Gerät den Vorgaben entspricht? Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kennt die Antwort und räumt mit Missverständnissen auf.
„Gasheizungen können noch immer eingebaut werden“, stellt er klar. Die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bekannt, die einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien bei der Heizung auch in Bestandsgebäuden vorschreibt, gilt nicht, bevor die kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Cottbus mit weniger als 100.000 Einwohnern endet die Frist spätestens Mitte 2028.
„Nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung muss es aber auch entsprechende Ausbau-Beschlüsse geben, zuständig dafür ist die Stadtverordnetenversammlung“, sagt Julian Schwark. Erst ab diesem Zeitpunkt gelte die scharfe 65-Prozent-Neuregelung laut GEG. Bis dahin sind neue Gasheizungen zugelassen, die mit einem langsam ansteigenden Anteil an erneuerbarer Energien betrieben werden können.
Worauf der Schornsteinfeger bei Inbetriebnahme achtet
Ab 2029 liegt die Mindestquote bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 Prozent, ab 2040 bei 60 Prozent und ab 2045 bei 100 Prozent. „Und selbst nach dem Vorliegen eines Beschlusses zum Ausbau eines Wärmenetzes können neue Gasheizungen eingebaut werden, solange sie 65 Prozent grünes Gas einsetzen“, betont Julian Schwark.
Ob die neu installierte Gasheizung diese Anforderungen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt erfüllt, überprüft der Schornsteinfeger. Er ist zuständig für die Inbetriebnahme der Anlage sowie für die gesetzlich festgelegten Feuerstättenschauen alle drei bis vier Jahre. Als Nachweis genügt jedoch der aktuelle Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Gasversorger.
„Ausschlaggebend ist dabei das Massebilanzverfahren“, sagt Julian Schwark. Dabei wird ausgewiesen, wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien im gebuchten Gastarif ist. Ob tatsächlich das grüne Gas durch die Leitungen bis zum eigenen Haus fließt, ist dabei unerheblich. Das Prinzip kennt man von den Öko-Strom-Tarifen.
Biogas-Tarif reicht für das Heizungsgesetz aus
„Ja, das ist richtig“, bestätigt Joshuan Jahn, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Es kann ein Ökogastarif für die Gasheizung abgeschlossen werden. Und der Nachweis gegenüber den Behörden bezüglich der entsprechenden Anteile an erneuerbaren Energien erfolgt dann über die Lieferverträge“, sagt er. Allerdings rechne er aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Gas aus erneuerbaren Energien hierbei mit hohen Preisen.
Das schreibt das neue Heizungsgesetz vor
Seit Januar 2024 müssen Heizungen in ausgewiesenen Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Reine Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen“, sagt Joshuan Jahn, Energieexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Für Heizungen im Bestand, die jetzt erneuert werden, gilt das noch nicht. Sie müssen jedoch ab 2029 mit 15 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Der Anteil steigt stetig bis 2045. Eine Ausnahme sind Heizungen, die vor dem 19. April 2023 bestellt und bis spätestens 18. Oktober 2024 eingebaut wurden. „Diese Heizungen müssen die steigenden Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien nicht erfüllen und können theoretisch bis Ende 2044 normal weiterbetrieben werden“, sagt Joshuan Jahn.
Laut dem Vergleichsportal www.verivox.de gibt es bereits die ersten Anbieter, die Gastarife mit Biogas-Anteil zwischen zehn und 100 Prozent haben, darunter Vattenfall, Lichtblick, Gasag. Die Arbeitspreise variieren – je höher der Biosgas-Anteil, desto teurer – und liegen zwischen elf und 18 Cent pro Kilowattstunde. Oft gibt es eine Mindestvertragslaufzeit, Neukundenrabatte und eine eingeschränkte Preisgarantie.
Ob solche Öko- und Bio-Gastarife tatsächlich einen Nutzen für das Klima haben, bezweifelt die Verbraucherzentrale in Brandenburg. Für Verbraucher sei besonders problematisch, dass es aktuell keine Siegel oder Labels gebe, an denen man sich zuverlässig orientieren könne.
Verbraucherschützer kritisieren Öko-Tarif als Etikettenschwindel
Für die Erzeugung von Biogas aus Biomasseanlagen wird den Experten zufolge häufig Mais genutzt, was die Diskussion „Tank oder Teller“ befeuert. Bei Kompensationsprodukten zahlen die Anbieter lediglich einen Aufschlag für das Anpflanzen von Bäumen, um die Klimabilanz von Erdgas aufzuhübschen. Power-to-Gas-Tarife nutzen überschüssige Windkraft zum Erzeugen von Wasserstoff. Das ist aus Sicht der Verbraucherschützer sinnvoll. Allerdings gebe es aktuell nur ganz wenige solcher Versuchsanlage in Deutschland.
Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums lohnt sich der Wechsel auf eine Heizung, die schon jetzt 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, auch aus einem anderen Grund: „Der Geschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung beträgt anfangs 20 Prozent und wird danach schrittweise abgesenkt“, sagt Sprecherin Susanne Ungrad. Wer zu lange warte, müsse mit einer niedrigeren Förderung rechnen. Für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen könne die Förderquote beim Einbau einer Wärmepumpe und anderer klimaneutraler Heizungen bis zu 70 Prozent betragen.



