
Führerschein umtauschen: Umtausch-Frist verpasst? Auch Nachzügler aus Cottbus und Spree-Neiße müssen sich beeilen
Die Frist vom 19. Januar 2023 für den Pflicht-Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1959 bis 1964 ist verstrichen. Wer den verpasst hat, muss sich beeilen.

Führerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, deren Dokument vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, mussten bis 19. Januar 2023 ihren rosa „Lappen“ in einen Scheckkartenführerschein umtauschen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 – Ausstellungsdatum ebenfalls vor Ende 1998 – sind bis 19. Januar 2024 mit dem Umtausch an der Reihe.
Michael Helbig