Sorben in Brandenburg
: Richter verkleinern Siedlungsgebiet um Cottbus

Aktuelle Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sorgen dafür, dass das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet in Brandenburg kleiner wird. Und das hat Folgen.
Von
Jan Siegel
Cottbus/Berlin
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Sorben feiern 50 Jahre Hochzeitszug: 24.05.2025, Brandenburg, Heinersbrück: Für ein Gruppenbild haben sich Personen in sorbischen Trachten beim Festumzug anlässlich 50 Jahre Hochzeitszug im Lausitzdorf Heinersbrück aufgestellt. Ein Hochzeitszug bei den Sorben ist eine traditionelle Zeremonie, bei der das Brautpaar und die Hochzeitsgäste in Trachten und oft auch in speziellen Rollen durch einen Ort ziehen. Der Zug wird vom Hochzeitsbitter angeführt, gefolgt vom Bräutigam und der Braut. Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bunte Traditionspflege in Heinersbrück. Hier ein Gruppenbild beim Festumzug anlässlich 50 Jahre Hochzeitszug in der Gemeinde. Ein Hochzeitszug bei den Sorben ist eine traditionelle Zeremonie, bei der das Brautpaar und die Hochzeitsgäste in Trachten und oft auch in speziellen Rollen durch einen Ort ziehen.

Patrick Pleul/dpa
  • OVG Berlin-Brandenburg verkleinerte das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet in Brandenburg.
  • Betroffen sind Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Felixsee, Schwielochsee, Märkische Heide.
  • Kernkriterium ist Kontinuität von Sprache oder Kultur – bloße Bräuche wie Zampern reichen nicht.
  • Berufung nur für Gablenz in Neuhausen/Spree zugelassen – dort wird erneut geprüft.
  • Wegfall der Zuordnung mindert Schutz- und Förderregeln, etwa bei Sichtbarkeit und Beteiligung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit gleich mehreren Beschlüssen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das sorbisch-wendische Siedlungsgebiet faktisch verkleinert. Das ist die Folge gleich mehrerer unanfechtbarer Entscheidungen, mit denen der jahrzehntelange Streit um das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden in Brandenburg jetzt juristisch endet.

Konkret betroffen sind die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Felixsee (alle Spree-Neiße) sowie Schwielochsee und Märkische Heide (beide Dahme-Spreewald).

In sechs Verfahren blieben Anträge auf Zulassung einer Berufung ohne Erfolg. Damit haben Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus überwiegend Bestand. Nur in einem Punkt kann der Streit noch weitergehen. Für den Ortsteil Gablenz in Neuhausen/Spree ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu. Dort soll nun noch einmal genauer geprüft werden, ob die vom Verwaltungsgericht herangezogenen Belege für eine kontinuierliche sorbisch-wendische Tradition tatsächlich tragen.

Sorbisches Siedlungsgebiet – Kontinuität entscheidet

Beim Tauziehen um die Anerkennung als sorbisches Siedlungsgebiet dreht sich im Kern alles um eine entscheidende Frage: Lässt sich in einem Ort bis in die Gegenwart eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition der Sorben und Wenden nachweisen? Genau das verlangt das Sorben/Wenden-Gesetz.

Sorben und Wenden in der Ober- und Niederlausitz

Die Sorben kamen vor rund 1500 Jahren in das Gebiet zwischen Ostsee und Erzgebirge. Sie sprechen eine slawische Sprache, die mit dem Polnischen, Tschechischen und Slowakischen verwandt ist. Derzeit leben etwa 60.000 Sorben in Sachsen und Brandenburg.

Für eine Zuordnung genügt daher nicht allein die historische Besiedlung oder ein slawischer Ortsname. Auch die Pflege einzelner Bräuche genügt nach Auffassung der Gerichte nicht automatisch. Erforderlich sind belastbare Belege dafür, dass Sprache, Kultur oder Identität über längere Zeit hinweg tatsächlich gelebt wurden.

Sorbisches Siedlungsgebiet – Zampern reicht nicht

Dagegen spricht aus Sicht der Gerichte, wenn solche Nachweise über Jahrzehnte hinweg lückenhaft bleiben. Das Verwaltungsgericht in Cottbus hatte dafür vor allem auf die 50 Jahre vor Erlass der Bescheide abgestellt. Brauchtümer wie Zampern, Osterfeuer oder Vogelhochzeit wertete es nur eingeschränkt, weil solche Traditionen auch außerhalb sorbisch geprägter Orte verbreitet sind.

Dissen Kartoffelacker : Bäuerlicher Fleiß vor der Kartoffelernte

Mit Kartoffelhacken rückten Mitglieder des Heimat- und Trachtenvereins Burg (Spreewald) und zahlreiche freiwillige Helfer am Donnerstagabend auf einem Kartoffelfeld hinter dem Slawendorf Stary Lud des Heimatmuseums Dissenchen dem Unkraut zu Leibe. Gleichzeitig sammelten sie lästige Kartoffelkäfer ab, die großen Schaden anrichten können. Die Käfer und ihre Larven können innerhalb kurzer Zeit das Laub der Kartoffeln im großen Stil abfressen und so zu immensen Schäden führen. Finden sie kein Kartoffellaub mehr, wandern sie auf andere Nachtschattengewächse wie Tomaten oder vor allem Auberginen weiter. Bis zur Kartoffelernte im Herbst müssen die Käfer immer wieder abgesammelt werden. Im August feiert die Gemeinde Dissen ihren der 575. Geburtstag. Deshalb feiert in diesem Jahr das Amt Burg (Spreewald) sein 30. Heimat- und Trachtenfest  in Dissen. Vom 23. bis 25. August sind Brauchtum, Trachtenvielfalt und Lebensfreude der Sorben/Wenden und des Spreewaldes  und viele bäuerliche Bräuche in dem Ortsteil der Gemeinde Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow zu erleben.

In den Spreewaldgemeinden Burg, Werben, Dissen wird auch die bäuerliche Tradition der Spreewaldregion gepflegt. Im Foto zu sehen sind Mitglieder des Heimat- und Trachtenvereins Burg (Spreewald) sowie freiwillige Helfer.

Michael Helbig/Archiv

Das Kulturministerium und sorbische Vertreter hatten diese enge Sicht stets kritisiert und unter anderem auf historische Quellen sowie auf die besondere Situation in DDR-Zeiten verwiesen, als sorbisch-wendische Identität oft weniger offen sichtbar gewesen sei. Mit ihren Einwänden drangen sie nun aber überwiegend nicht durch.

Für die betroffenen Kommunen hat das Urteil konkrete Folgen. Dort, wo Ortsteile nicht mehr zum angestammten Siedlungsgebiet zählen, greifen die meisten minderheitenpolitischen Schutz- und Förderregelungen des Sorben/Wenden-Gesetzes nicht mehr. Das betrifft etwa Fragen der Sichtbarkeit sorbisch-wendischer Sprache, kulturelle Förderung und Beteiligungsrechte.

Die Zuordnung zum Siedlungsgebiet bringt für die Kommunen aber auch bestimmte Pflichten für die Gemeinden mit sich. Unter anderem müssen sie einen zweisprachigen Namen tragen und Straßenschilder in ihrem Ort auf Deutsch und Niedersorbisch beschriften.

Das Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden

Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden ist ein Rechtsbegriff, der das geografische Gebiet beschreibt, in dem Regelungen des Minderheitenschutzes Anwendung finden.

Mit dem Sorben/Wenden-Gesetz von 1994 wurde das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg zum ersten Mal definiert und mit einer Gesetzesnovelle 2014 abschließend präzisiert. Nicht alle betroffenen Kommunen waren mit der Zuordnung und den sich daraus ergebenden Pflichten einverstanden und hatten sich juristisch gewehrt.

Das Siedlungsgebiet umfasst in Brandenburg im Grundsatz die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie Gemeinden und Gemeindeteile in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße.