Glaswerk Döbern
: Cristalica streitet weiter vor Gericht

Der Rechtsstreit um eine Produktionslinie zur Glasherstellung bei Cristalica in Döbern geht weiter. Sowohl der Geschäftsführer als auch der holländische Eigentümer der Produktionsanlage haben beim Landgericht Berlin Widerspruch eingelegt.
Von
Christian Taubert
Cottbus
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Ein Symbol: die Glaspyramide in Döbern.

Christian Taubert

Wie eine Gerichtssprecherin gegenüber der RUNDSCHAU bestätigte, soll es um die beiderseits erhobenen Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe gehen. Sie waren im Urteil von Ende März nicht berücksichtigt worden. Das Gericht hatte den Cristalica–Geschäftsführer damals verurteilt, die Glasmaschine an die Holländer herauszugeben.

Wie die RUNDSCHAU mit Verweis auf Branchenkenner und einen ehemaligen Hüttenmeister berichtete, wird bei der Cristalica GmbH seit mehr als anderthalb Jahren kein Glas mehr produziert. Denn die vollautomatische Produktionslinie zur Herstellung von Glasmurmeln mit eingesetzten Keramikfiguren ist seit Mitte 2014 defekt. Mit dieser Maschine können mehr als eine Million normale Kugeln und Halbkugeln je Monat hergestellt werden. In Branchenkreisen ein interessantes Produkt, weil Abnehmer das Glas in dieser Form bei einer späteren Einschmelze einfacher und effektiver verarbeiten können.

ILB will Fördermittel von Cristalica zurück

Unterdessen fordert die Investitionsbank Land Brandenburg (ILB) 4,5 Millionen Euro Fördermittel von Cristalica zurück. Denn die Gewährung der Subventionen war daran gebunden, dass in Döbern Glasproduktion stattfindet.

Die ILB hatte zunächst drei Widerrufsbescheide erlassen, gegen die Lutz Stache Widerspruch einlegte. „Diese sind von uns zurückgewiesen worden“, erklärt ILB–Sprecher Matthias Haensch. Damit sieht sich Cristalica jetzt Widerspruchsbescheiden gegenüber, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können. Oder Lutz Stache muss die Fördersumme zurückzahlen.

Cristalica–Chef drohen bis zu fünf Jahre Haft

Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus weiter wegen Subventionsbetrugs gegen Lutz Stache, bestätigte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Horst Nothbaum. Immerhin hatte der Cristalica–Geschäftsführer in einem Arbeitsgerichtsprozess im Jahre 2015 mit seinem gekündigten Hüttenmeister erklärt, dass in Döbern „eine Glasproduktion nicht mehr erfolgen wird“. Diese Aussage widerspricht den Fördermodalitäten. Auf Subventionsbetrug steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

*Hierbei handelt es sich um einen Archiv–Artikel. Die Online–Redaktion von LR.de hat den Beitrag noch einmal aufbereitet, da derzeit ein Prozess gegen den Geschäftsführer der Cristalica GmbH am Landgericht Cottbus verhandelt wird.