Corona-Pandemie im Kreis Görlitz
: Kreisweit über 300 neue Fälle registriert

Silvester steht trotz Corona vor der Tür: An diesem Abend sind Feiern mit maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Einen Tag vor dem Jahreswechsel steigt die Zahl der Neuinfektionen erneut um mehr als 300 Fälle.
Von
red, rw
Görlitz
Jetzt in der App anhören

Anstoßen auf Gesundheit, ein besseres Jahr, weniger Hiobsbotschaften: Das ist Silvester möglich. Doch dabei sollte man die erlaubte Personenzahl nicht aus den Augen verlieren.

Franziska Gabbert

Am vorletzten Tag des Jahres 2020 gehen die Zahlen bei den Infektionen wieder nach oben. Der Kreis Görlitz meldet 323 neue Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Bei den positiv getesteten Personen handelt es sich um 320 Erwachsene und drei Kinder. Damit sind 4688 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 401,62 je 100.000 Einwohner. 280 Menschen werden derzeit stationär in den Kliniken behandelt, 27 davon auf der ITS.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 haben sich im Landkreis Görlitz nachweislich 10.915 Menschen infiziert. 5789 Personen sind zum heutigen Zeitpunkt genesen.

33 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorben. Es handelt sich dabei um zwölf Frauen und 21 Männer im Alter von 58 bis 99 Jahren unter anderem aus Bad Muskau, Rietschen, Weißwasser und Trebendorf. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Verstorbenen auf 438.

Kontaktbeschränkungen gelten auch Silvester

Mit Blick auf den Jahreswechsel macht der Kreis auf folgende Regelungen aufmerksam: Für Silvester gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, Treffen und Feiern im eigenen Haus/eigener Wohnung sind mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, dem Partner, der Partnerin oder Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, bis insgesamt maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.

Die Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr gilt nicht in der Silvesternacht. Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten.

Städte und Gemeinden können in eigener Zuständigkeit Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk treffen. Im Landkreis Görlitz haben beispielsweise Görlitz und Löbau Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen verboten. Für das Privatgrundstück bestehen keine Regelungsbefugnisse. „Es wird jedoch dringend geraten, auf Feuerwerk zu verzichten, da die Situation in den Kliniken im Landkreis Görlitz äußerst angespannt ist“, so die Pressestelle des Kreises.