LR+LR+Corona-Lockerungen
: Das ist jetzt erlaubt in Brandenburg und Sachsen – und das bleibt verboten

Die Corona-Schutzverordnungen sind in Brandenburg und Sachsen teilweise gelockert worden. Ab Montag, dem 4. Mai, ist bis voraussichtlich 20. Mai (in Sachsen) Folgendes neu erlaubt sowie weiter strikt verboten.
Von
der Redaktion
Potsdam/Dresden
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Öffentliche Straßen und Plätze dürfen nach wie vor nur aus triftigem Grund allein und mit Personen des eigenen Hausstandes genutzt werden. Die Geschäfte in der Cottbuser Sprem aber können unter Auflagen wieder aufgesucht werden.

Patrick Pleul/dpa