LR+LR+Corona Demonstrationen Brandenburg
: Darum gilt das Demo-Verbot der Polizei nur in Cottbus

Die Allgemeinverfügung der Polizei, die unangemeldete Corona-Demonstrationen untersagt, gilt nur für Cottbus. Worin besteht der Unterschied zu Protesten in Senftenberg oder Elsterwerda? Und wie gehen die Bürgermeister dort mit den „Spaziergängen“ um?
Von
Steven Wiesner
Cottbus
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Polizeibeamte stehen auf dem Cottbuser Altmarkt, der sich langsam mit Teilnehmern einer angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Politik füllt. Proteste, die nicht angemeldet sind, werden dagegen seit dem 31. Januar 2022 untersagt.

Frank Hammerschmidt/dpa