
Corona Demonstrationen Brandenburg: Darum gilt das Demo-Verbot der Polizei nur in Cottbus
Die Allgemeinverfügung der Polizei, die unangemeldete Corona-Demonstrationen untersagt, gilt nur für Cottbus. Worin besteht der Unterschied zu Protesten in Senftenberg oder Elsterwerda? Und wie gehen die Bürgermeister dort mit den „Spaziergängen“ um?

Polizeibeamte stehen auf dem Cottbuser Altmarkt, der sich langsam mit Teilnehmern einer angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Politik füllt. Proteste, die nicht angemeldet sind, werden dagegen seit dem 31. Januar 2022 untersagt.
Frank Hammerschmidt/dpa