
Bundestagswahl 2025: Gericht entscheidet im Streit um Die-Partei-Plakate
Das Amt Peitz hatte Wahlwerbung von Die Partei verboten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden. Mit diesem Ergebnis.

Das Amt Peitz (Landkreis Spree-Neiße) hatte Plakate der Satirepartei Die Partei zur Bundestagswahl 2025 verboten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden.
Lisa Larossa