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: Messerstecher-Urteil von Cottbus überprüft

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat über den Revisionsantrag des Messerstechers vom Jobcenter Cottbus entschieden. Das Landgericht Cottbus hatte den Mann zuvor zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt.
Von
Kathleen Weser
Cottbus/Karlsruhe
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Das Landgericht Cottbus hat den Cottbuser (39), der eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit Messerstichen verletzt hat, zu acht Jahren Haft verurteilt. Jetzt ist zum Revisionsantrag entschieden worden.

Kathleen Weser