LR+LR+Balkonstreit in Cottbus
: Macht Hamburger Urteil Mietern aus Ströbitz Hoffnung?

Mieter der eG Wohnen in Cottbus-Ströbitz möchten den Rückbau ihrer Balkone nicht hinnehmen. Ein Gerichtsurteil aus Hamburg, das Mieterrechte stärkt, ist für sie womöglich ein Präzedenzfall.
Von
Stephan Meyer
Cottbus
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Entlang der Berliner Straße in Cottbus-Ströbitz sollen die Balkone an den Wohnblöcken der eG Wohnen zurückgebaut werden, weil sie baufällig sind.

Entlang der Berliner Straße in Cottbus-Ströbitz sollen die Balkone an den Wohnblöcken der eG Wohnen zurückgebaut werden, weil sie baufällig sind.

Stephan Meyer