
Balkonstreit in Cottbus: Macht Hamburger Urteil Mietern aus Ströbitz Hoffnung?
Mieter der eG Wohnen in Cottbus-Ströbitz möchten den Rückbau ihrer Balkone nicht hinnehmen. Ein Gerichtsurteil aus Hamburg, das Mieterrechte stärkt, ist für sie womöglich ein Präzedenzfall.

Entlang der Berliner Straße in Cottbus-Ströbitz sollen die Balkone an den Wohnblöcken der eG Wohnen zurückgebaut werden, weil sie baufällig sind.
Stephan Meyer