
Balkonstreit in Cottbus: BGB-Paragraf stärkt eG Wohnen im Konflikt mit Mietern
Mieter in Cottbus-Ströbitz argumentieren im Streit um Ersatzbalkone gegen eG-Wohnen mit Instandhaltungspflicht. Im BGB steht ein Absatz, der die Argumentation der eG Wohnen stärkt.

In der Kopfstraße in Ströbitz hat der Abriss der Balkone an den DDR-Wohnblöcken der eG Wohnen in Cottbus begonnen. Die Mieter der Häuser fordern Ersatz. Nachdem die Arbeiter die einzelnen Platten aus der Verankerung gelöst haben, werden sie mithilfe eines Autodrehkrans, der auf der Rückseite des Wohnblocks steht, zu Boden gelassen.
Michael Helbig