Bahn Cottbus - Zittau: Sperrung auf Linie RB65, keine Direktzüge an diesen Tagen

Auf der Linie RB65 kommt es zu Einschränkungen. Dadurch verlängert sich insbesondere für Pendler zwischen Cottbus und Zittau die Fahrzeit.
Michael Helbig- Sperrungen auf der Linie RB65 zwischen Görlitz und Horka vom 1.–5. und 8.–12. Dezember 2025.
- Züge entfallen von 9.20 bis 14.40 Uhr, Grund: Bauarbeiten der DB InfraGO AG.
- Ersatzverkehr mit Bussen verlängert Fahrzeiten für Pendler teils erheblich.
- Fahrzeit zwischen Cottbus und Zittau steigt auf bis zu 2 Stunden und 52 Minuten.
- Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang im Ersatzverkehr, Fahrräder nur eingeschränkt möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Linie RB65 verbindet Cottbus in Brandenburg und Zittau in Sachsen im Stundentakt. Die Odeg (Ostdeutsche Eisenbahn GmbH) informiert jedoch über Sperrungen Anfang Dezember. Vom 1. bis 5. und vom 8. bis 12. Dezember 2025 entfallen jeweils von 9.20 bis 14.40 Uhr die Züge zwischen Görlitz und Horka. Grund sind Bauarbeiten der DB InfraGO AG.
Es ist ein Ersatzverkehr mit Bussen vorgesehen. So können Pendler ihr Ziel an den betroffenen Tagen trotzdem erreichen.
Sperrung auf der RB65-Linie verlängert die Fahrt erheblich
Pendler aus Weißwasser müssen rund zehn Minuten auf den Ersatzbus warten, der sie in etwa 30 Minuten nach Görlitz bringt. Dadurch verlängert sich die Fahrt um rund 25 Minuten. Die gesamte Fahrt dauert eine Stunde und drei Minuten statt der üblichen 39 Minuten.
Pendler, die nach Zittau fahren, müssen noch mehr Geduld aufbringen. Aus Görlitz fährt der RB 65 erst 40 Minuten nach Ankunft des Ersatzbusses. Dadurch verlängert sich die gesamte Fahrtzeit zwischen Cottbus und Zittau auf eine Stunde, sodass die Fahrt insgesamt zwei Stunden und 52 Minuten dauert. Wer Zeit sparen möchte, sollte mit dem letzten Direktzug um 8.03 Uhr vom Cottbuser Hauptbahnhof abfahren.
Noch auf eine Einschränkung weist die Odeg hin: Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können mit dem Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden. Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht.

