Regionalliga Nordost
: Lizenz für die 3. Liga – diese Vorgaben muss ein Aufsteiger erfüllen

Der Sprung von der Regionalliga Nordost in die Dritte Liga ist für kaum einen Aufsteiger ein kleiner, denn der DFB macht eine Menge Vorschriften – diese Bedingungen sind für die Lizenz zu erfüllen.
Von
Peter Mertes
Cottbus
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Heimstätte: Das Leag Energie Stadion von Energie Cottbus ist ohne große Umbaumaßnahmen drittligatauglich. Aber welche Vorschriften gibt es vom DFB in Sachen Stadion und Infrastruktur für die Dritte Liga? Wir fassen zusammen, was für die Lizenz nötig ist.

Steffen Beyer

Die Meisterschaft in der Regionalliga Nordost ist in der Saison 2023/24 noch attraktiver als zuvor. Diesen Sommer würde der erste Platz den direkten Aufstieg bringen, der Umweg über die ungeliebte Relegation entfällt.

Doch nach einem Drittliga-Aufstieg würden erst einmal Kosten anfallen – nicht nur für die Mannschaft, sondern auch das Vereinsumfeld. Der DFB macht klare Vorschriften für die Drittliga-Lizenz, Ausnahmegenehmigung sind jedoch immer möglich. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Die Stadionkapazität – mindestens 5.000 Plätze

Die Anforderungen an die Größe des Stadions hat der DFB zur Saison 2022/23 heruntergeschraubt. Bis dato waren mindestens 10.001 Plätze gefordert, nun reicht die Hälfte. Damit sollen laut DFB die Kosten für Klubs an kleineren Standorten reduziert werden und eine nachhaltige Nutzung auch nach einem Wiederabstieg gewährleistet werden.

Das kommt beispielsweise den Aufstiegskandidaten Greifswalder FC (Kapazität: 4990) und BFC Dynamo (Kapazität aktuell begrenzt auf 7800) entgegen. Zu beachten ist ebenfalls die Mindestanzahl von 2.000 Sitzplätzen. Diese Grundregeln gelten:

  • 5.001 Plätze (davon 2.000 Sitzplätze), ein Drittel überdacht
  • Mindestens 1.000 Karten für Auswärtsfans oder 10 % der Gesamtkapazität (höhere Zahl gilt)

Die Technik – Rasenheizung und Flutlicht

Anspruchsvoller dürfte die Umsetzung der technischen Voraussetzungen am Spielfeld sein. Während das Flutlicht (mindestens 800 Lux, Neubauten: LED mit 1200 Lux) noch keine Herausforderung darstellen sollte, sieht das bei der Technik unter dem Rasen anders aus. Eine Rasenheizung ist Pflicht, Neuanlagen müssen aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem sind laut DFB mehrere Heizkreisläufe vorgesehen, um einzelne Bereiche beheizen zu können.

Verfügt das Stadion nicht über eine Rasenheizung, ist vom 15. November bis 31. März ein Ausweichstadion zu benennen. Das kostet im Normalfall nicht nur Miete, der DFB kürzt zusätzlich auch die Einnahmen. Nutzt ein Verein ein Ausweichstadion, „erhält er 25 Prozent weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung für diese Spielzeit“, schreibt der DFB. Wird nach einem Klassenerhalt auch in der zweiten Saison ein Ausweichstadion benannt, reduzieren sich die TV-Einnahmen sogar um 50 Prozent. Eine Alternative zur Rasenheizung lässt der DFB zu: Ein komplett überdachtes Spielfeld ist erlaubt.

Die Infrastruktur – Platz für TV und andere Journalisten

Die Bedingungen für Fernsehübertragungen und die Arbeit der Journalisten ist dem DFB besonders wichtig. Der Verband hat dafür einen 30-seitigen-Richtlinienkatalog erstellt, der sogar die genaue Position der Kameras bis ins Detail vorschreibt. Die Vorschriften regeln ebenso die Zahl der Plätze für Journalisten. Im Pressebereich, der sich zentral gelegen auf der Haupttribüne befinden muss, braucht es mindestens zehn Arbeitsplätze. Der Raum für die Pressekonferenzen muss vom VIP-Bereich getrennt sein und mindestens 25 Medienvertretern Platz bieten.

Für die Plätze von TV-Kommentatoren sind die Vorschriften besonders detailliert: Jeweils zwei Arbeitsplätze für drei Personen müssen eingerichtet werden, die Größe ihrer Arbeitstische (1,80 m Breite, 1 m Länge, 72-76 cm Tiefe) ist exakt geregelt. Zudem ist für die Übertragungswagen vor dem Stadion eine Fläche von mindestens 400 m² auszuweisen. Sie muss mindestens drei LKW mit je 40 Tonnen Gesamtgewicht tragen können.

Vorschriften: Die Arbeitsbedingungen für Journalisten sind in der 3. Liga bis ins letzte Detail vorgeschrieben und damit viel kleinteiliger geregelt als in der Regionalliga.

Steffen Beyer

Die Fans – barrierefreie Plätze und Fanbeauftragter

Ein Prozent der Plätze im Stadion sollen barrierefrei sein und Plätze für Sehbehinderte eingerichtet werden, schreibt der DFB. Dabei handelt es sich um „Soll-Bestimmungen“. Verpflichtend sind zwei andere Dinge: Mindestens dreimal pro Saison müssen Drittligisten einen „offenen und offiziellen“ Fandialog veranstalten, zudem ist ein hauptamtlicher Fanbeauftragter in Vollzeit vorgeschrieben. Des Weiteren sind im Stadion mindestens ein Merchandising-Stand und ein VIP-Raum Pflicht.

Die Finanzen – Punktabzug möglich

Neben den infrastrukturellen Bedingungen haben die Vereine wirtschaftliche Vorschriften zu befolgen. Statt „Financial Fairplay“ tragen diese mittlerweile den bürokratischen Namen „Planqualität“ und „korrigiertes Saisonergebnis“. Nach der Insolvenz von Türkgücü München in der Saison 2021/22 hatte der DFB verschärfte Regeln für das Lizenzierungsverfahren beschlossen.

Klubs, die mindestens 80 Prozent ihrer gesamten Erträge für das Personalbudget verwenden, müssen eine Million Euro als zusätzliche Reserve hinterlegen. Gelingt dies nicht, wird die Drittliga-Lizenz verweigert. Zudem können bei erheblicher Überschreitung der Personalkosten nicht mehr nur Geldstrafen, sondern auch Punktabzüge verhangen werden. Die Geldstrafen bei wirtschaftlichen Verstößen sollen laut Verband in einen Belobigungstopf fließen, aus dem die anderen Vereine profitieren. Dies solle den Anreiz „zum positiven wirtschaftlichen Handeln“ stärken.

Tabelle der Regionalliga Nordost

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