Polizei bei Risikospielen
: Was bedeutet das Urteil für Energie Cottbus und Union Berlin?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Fußballvereine für Polizeikosten bei Risikospielen zur Kasse gebeten werden dürfen. Das könnte auch auf Brandenburg und Berlin Auswirkungen haben.
Von
Peter Mertes
Karlsruhe
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3. Liga Energie Cottbus - Hansa Rostock 2024/25: Fussball, Herren, Saison 2024/2025, 3. Liga (18. Spieltag), FC Energie Cottbus - FC Hansa Rostock, Polizisten am Stadion, 15.12. 2024, Foto: Sebastian Räppold / Matthias Koch

Polizeieinsatz: Fußballvereine dürfen künftig von ihrem Bundesland für die Mehrkosten bei Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in einem richtungsweisenden Urteil.

Sebastian Räppold/Matthias Koch
  • Das Bundesverfassungsgericht erlaubt es, Fußballvereine für Polizeikosten bei Risikospielen zu belasten.
  • Urteil betrifft auch Brandenburg und Berlin; Union Berlin und Energie Cottbus könnten zahlen müssen.
  • Ursprung: Bremen stellte 2015 DFL nach einem Derby 425.000 Euro in Rechnung.
  • DFL lehnt gemeinsamen Fonds für Polizeikosten ab.
  • Urteil könnte bundesweit wegweisend sein; Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz könnten folgen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es war das mit Spannung erwartete Urteil, das das Bundesverfassungsgericht am Dienstagvormittag (14. Januar) mitteilte und richtungsweisend für den deutschen Profifußball werden dürfte. Das Gericht entschied: Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen.

Ausgangspunkt war eine Entscheidung des Landes Bremen im Jahr 2015. Der Stadtstaat hatte nach dem Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Rechnung (425.000 Euro) für einen Polizeieinsatz gestellt. Die DFL wehrte sich gegen die Kosten, musste aber juristische Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinnehmen. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde im April 2024 eröffnet.

DFL lehnt gemeinsamen Fonds der Vereine für Polizeikosten ab

„Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth zum Urteil. Laut dem Bremer Gesetz wird vom Veranstalter eine Gebühr erhoben für den „polizeilichen Mehraufwand bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen.“

Die Liga argumentierte vergebens, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit außerhalb der Stadien eine staatliche Kernaufgabe sei, die grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Die DFL-Spitze hatte schon einer Niederlage vorgebaut. „Es wird nicht so kommen, dass die Klubs aus den Bundesländern, in denen diese Kosten nicht erhoben werden, in einen Solidartopf einzahlen“, sagte der DFL-Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Joachim Watzke. „Das ist schon die Verantwortung auch der einzelnen Landesregierungen.“

Das Urteil kann wegweisend für andere Bundesländer werden

Knapp zwei Millionen Euro hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer der DFL über die Jahre in Rechnung gestellt. Die Hälfte davon musste Werder beim Ligaverband begleichen, der Rest wurde vorerst gestundet. Da Mäurer in seiner Praxis des Rechnungsschreibens bestätigt wurde, dürfte er weitere Mitstreiter in anderen Bundesländern finden.

Vor allem Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gelten als Kandidaten. Die Verantwortlichen streben allerdings eine bundesweit einheitliche Lösung an. Deshalb hat Mäurer eine jährliche Beteiligung der DFL in Höhe von rund 20 bis 30 Millionen Euro über einen Fonds vorgeschlagen. Das ist in etwa die Summe, die für die ungefähr 50 Hochrisikospiele in der Bundesliga und der 2. Liga pro Saison anfällt. 1000 bis 1500 Beamte sind in der Regel bei solchen Partien im Einsatz.

Unterstützung erhielt Mäurer in der Vergangenheit von den Landesrechnungshöfen, die allen Bundesländern das Bremer Vorgehen empfohlen haben. Das Ansinnen des Bremer Innensenators ist im europäischen Kontext nicht aus der Luft gegriffen – so werden unter anderem in Italien und Frankreich die Klubs zur Kasse gebeten.

Auch Union Berlin oder Energie Cottbus könnten künftig zahlen

Sollten in Brandenburg und Berlin entsprechende Gesetze erlassen werden, könnten auch die dortigen Vereine künftig bei Hochrisikospielen zahlen müssen. Die Stadt Berlin hat jedoch bereits angekündigt, die Kosten weiterhin selbst tragen zu wollen. Auch das Land Brandenburg will die Kosten nicht auf die Vereine umlegen: „Brandenburg plant derzeit keine Kostenbeteiligung von Vereinen an sogenannten Hochrisikospielen. Anders als Bremen kannte Brandenburg eine solche Kostenbelastung auch in der Vergangenheit nicht“, erklärte Innenministerin Katrin Lange.

Würde die DFL den von Mäurer vorgeschlagenen Fonds auflegen, müssten alle Vereine der 1. und 2. Bundesliga definitiv einzahlen: Aus Brandenburg und Berlin wären das aktuell Union Berlin und Hertha BSC, bei einem Aufstieg in die 2. Liga auch Energie Cottbus.

Die mögliche Praxis, wonach Vereine künftig abhängig von ihrem Bundesland für die Polizeikosten zahlen müssen, dürfte allerdings zu einem Aufschrei der betroffen Klubs führen. Doch Watzke weist schon jetzt den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung zurück. „Als DFL können wir solche Themen nicht lösen. Wettbewerbsverzerrung kann im Prinzip alles sein“, sagte der Geschäftsführer von Borussia Dortmund der Sport Bild: „Wenn der eine einen größeren Sponsor hat als der andere, sehen manche Menschen das auch als eine Wettbewerbsverzerrung an. Oder nehmen Sie die unterschiedlichen Steuer-Hebesätze. Da müssen wir die Kirche im Dorf lassen.“ (mit sid)

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