Neue Regeln für die Grubenentsorgung
: Mobile Entsorgung neu gedacht

AnzeigeNeue Regeln für die Grubenentsorgung: WAL stellt Weichen für effiziente Lösung
Von
Franziska Krause-Gurk
Senftenberg
Betreiber einer abflusslosen Sammelgrube müssen sich ab 2026 auf Änderungen bei der Entsorgung einstellen.

Betreiber einer abflusslosen Sammelgrube müssen sich ab 2026 auf Änderungen bei der Entsorgung einstellen.

Michal - stock.adobe.com

Im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Lausitz (WAL) werden Gebiete, die weit weg von zentralen Kläranlagen liegen, mit dem Saugwagen entsorgt. Weite Wege und teils zersiedelte Bebauung sorgen für deutlich höhere Kosten für den Transport. Der Job des Fahrers eines Saugwagens erfreut sich nicht größter Beliebtheit, zudem ist es ein anstrengender Beruf.

Nach dem aktuellen Ausschreibungsverfahren, bei dem im März 2025 REMONDIS Brandenburg in Großräschen den Zuschlag bekommen hat, müssen die „Karten“ und die Satzung zur mobilen Entsorgung beim WAL ab 2026 neu gemischt werden. Ein vorhandener Saugstutzen an der Grundstücksgrenze wird zukünftig für jeden Betreiber einer abflusslosen Sammelgrube langfristig die wirtschaftlichste Lösung sein – vergleichbar mit dem zentralen Anschluss wird der Trinkwasserverbrauch die Abrechnungsbasis bilden.

„Wir müssen als WAL die Bedingungen für die Entsorgung so gestalten, dass Dienstleistungsunternehmen diese Leistung so kostengünstig wie möglich erbringen können“, sagt Verbandsvorsteher Christoph Maschek. „Zudem geht die neue Satzung auf das Thema Gebührengerechtigkeit ein.“

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