Anzeige: AEV-Gebühren bleiben unverändert, neuer digitaler Service

Die Gebührenbescheide für das Jahr 2025 werden versendet.
AEV Schwarze ElsterIm ersten Teil des Bescheids erfolgt die Abrechnung für das Jahr 2024. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen für die Rest- und Biotonne mit den tatsächlichen Entleerungen abgeglichen sowie mögliche Änderungen in der Anzahl der gemeldeten Personen berücksichtigt. Anschließend werden die Vorauszahlungen für 2025 festgesetzt, diese sind in zwei Raten zum 1. April und 1. Oktober 2025 fällig.
Bescheid prüfen und Informationsmöglichkeiten nutzen
Erfahrungsgemäß gibt es nach dem Versand viele Rückfragen. Der AEV bittet um Verständnis, falls es in dieser Zeit zu Wartezeiten am Servicetelefon kommt. Viele Fragen lassen sich bereits durch die Informationen im FAQ-Bereich (siehe unten bzw. auf www.schwarze-elster.de) klären. Für individuelle Anliegen steht der AEV-Kundendienst telefonisch unter 03574/46770 oder per E-Mail an kundendienst@schwarze-elster.de zur Verfügung.

Per Post bekommen aktuell alle Kunden im AEV-Gebiet ihren Gebührenbescheid 2025. Wenn es Fragen gibt, steht das AEV-Team gern zur Verfügung.
Robert Kneschke - stock.adobe.comNeues Online-Service „Mein Abfallportal“
Mit dem Gebührenbescheid erhalten die Grundstückseigentümer die Registrierungsdaten für den neuen Online-Service „Mein Abfallportal“. Dieser bietet die Möglichkeit, Abfalldaten einzusehen, den Gebührenbescheid digital als PDF-Dokument abzurufen und verschiedene Serviceleistungen zu nutzen. Damit wird die Abwicklung von Anliegen rund um die Abfallentsorgung in Zukunft noch einfacher und schneller.
Blick in die FAQ
Die Festgebühr zahlen Sie jeden Monat pro Person. Für das Jahr 2025 sind das 3,11 € im Monat bzw. 37,32 € im Jahr. Die Festgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind. Diese wird jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt.
Was beinhaltet die Festgebühr?
Die Festgebühr für die Wohngrundstücke wird erhoben für:
- Vorhalteleistungen bei der Entsorgung von Restmüll und Bioabfall
- die Entsorgung der Weihnachtsbäume
- die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
- die Entsorgung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Abfällen aus Metall sowie gefährlichen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen
- die Entsorgung von Altpapier und Pappe, soweit diese nicht von den Systembetreibern erfasst werden
- die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen
- Verwaltungsleistungen, Abfallberatung und die Öffentlichkeitsarbeit.
Wie ermittelt der AEV die Personenzahl?
Es werden dafür die amtlichen Einwohnermeldedaten (Haupt- oder Nebenwohnung) genutzt.
Wie wird die Leistungsgebühr berechnet?
Restabfall: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Restabfalltonne. Diese wird jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr abgeglichen. Die Anzahl der Leerungen bestimmt auch die Pauschale für das nächste Jahr.
Bioabfall: Sie zahlen eine pauschale Vorauszahlung für die Leerungen Ihrer Biotonne. Diese Gebühr wird wie bei der Restabfalltonne jedes Jahr mit den tatsächlichen Leerungen aus dem Vorjahr verrechnet und für das aktuelle Jahr angesetzt.
Wie erfolgt die Abrechnung Leistungsgebühren?
Im Abfallgebührenbescheid wird zuerst die bereits gezahlte pauschale Vorauszahlung mit den tatsächlichen Leerungen des Vorjahres verrechnet. Die Leerungsanzahl dient auch als Grundlage für die Berechnung der Vorauszahlung für das aktuelle Jahr.
Was ist das Mindestentleerungsvolumen (MEV)?
In jedem Haushalt entsteht Abfall. Das MEV ist eine minimale Menge, die pro Person und Jahr zu entsorgen ist. Diese Mindestmenge beträgt 156 Liter pro Person und Jahr. Mit dem MEV soll sichergestellt werden, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, ohne dass illegaler Müll entsteht und die Qualität der kostenfreien Sammelsysteme beeinträchtigt wird. Der pauschale Ansatz berücksichtigt jedoch nicht ungewöhnliche Lebensstile oder Konsumgewohnheiten.
Bezahle ich für die Entsorgung von Verpackungsabfällen?
Nein. Die gelbe Tonne ist für Verpackungsabfälle. Die Leerung der gelben Tonne und die Entsorgung der Verpackungen kosten Sie nichts extra. Das Geld dafür kommt aus den Verkaufspreisen der Produkte. Das ist gesetzlich so geregelt.
Kann ich einen Einzelnachweis der Leerungen bekommen?
Wenn Sie einen Nachweis über die abgerechneten Leerungen wünschen, schicken wir Ihnen gerne eine detaillierte Liste. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst per E-Mail (kundendienst@schwarze-elster.de) oder telefonisch unter 0 35 74 46 77 0. Alternativ stehen die Leerungsdaten nach dem Start des neuen Online-Services „Mein Abfallportal“ im geschützten Bereich zur Abruf bereit.
Ist eine Ermäßigung der Abfallgebühren möglich?
Ja, wenn Sie mehr als sechs Monate am Stück aufgrund von Beruf, Ausbildung oder Studium abwesend sind, können Sie eine Ermäßigung der Fest und Mindestentleerungsgebühr beantragen. Stellen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit aktuellen Nachweisen für das Vorjahr bis spätestens 10. Februar des Jahres beim Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster, Hüttenstraße 1c, 01979 Lauchhammer. Alternativ können Sie das Ermäßigungsformular herunterladen.
Wie kann ich die Abfallgebühren bezahlen?
per Überweisung:
Bitte die Kunden-Referenznummer im Verwendungszweck angeben.
per Girocode:
QR-Code auf dem Abfallgebührenbescheid scannen.
In der Mobile-Banking-App oder an SB-Terminals einlesen.
Daten werden automatisch übertragen.
Überweisung mit TAN bestätigen.
per SEPA-Lastschriftmandat:
Vordruck vom aktuellen Abfallgebührenbescheid ausfüllen.
An den AEV per Post senden oder Formular online herunterladen.
Vorteile: Keine Terminüberwachung, pünktliche Zahlungen, fehlerfreie Zuordnung durch Mandatsreferenznummer.
Kann ich Abfallgebühren sparen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aktiv seine Abfallgebühren reduzieren, indem jeder möglichst wenig Abfall produziert und auf die richtige Trennung achtet.