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Verfassungsgericht: Vorläufig keine BTU-Entscheidung
Brandenburgs Landesverfassungsgericht wird vorerst nicht über die Rechtmäßigkeit der Fusion der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) und der Fachhochschule Lausitz zur BTU Cottbus-Senftenberg entscheiden. Nach der Klage der BTU setzte das Gericht nun auch die Normenkontrollklage der Brandenburger CDU aus, bis das Karlsruher Bundesverfassungsgericht über die dort anhängigen Klagen zweier Fakultäten und einzelner Hochschullehrer entschieden hat.
Uhr•Potsdam
"Ich bin von der Aussetzung des Verfahrens enttäuscht", sagte der CDU-Wissenschaftspolitiker und Landesvorsitzende Michael Schierack in Potsdam. Wenig Unterstützung können die Gegner der Hochschulfusion dagegen vom Volksbegehren gegen die Lausitzer Hochschulfusion erwarten, dessen Eintragsfrist am kommenden Mittwoch endet. Zuletzt war von rund 20 000 abgegebenen Unterschriften für das Volksbegehren die Rede, für einen Erfolg wären aber 80 000 erforderlich.