Das verbotene Potenzial der E-Scooter
Mit ein paar Kilogramm Eigengewicht ultraleicht, superwendig, extrem leise, ohne unerwünschte Abgase und nicht auf einen Parkplatz angewiesen. Denn wenn der Elektroscooter nicht in Gebrauch ist, kann man sich diesen einfach über die Schulter hängen oder sogar im Rucksack verstauen. Diese Eigenschaften klingen nach dem perfekten Fortbewegungsmittel. Zumindest für diejenigen, die auf einen Fitnesstracker und das Zählen der zurückgelegten Kilometer "per pedes" verzichten wollen. Schnell mal eben den Scooter aus der Tasche holen und zur Tanke sausen, wenn die Geschäfte bereits geschlossen haben. Klingt eigentlich perfekt. Wäre da nicht die Tatsache, dass Elektroscooter ebenso wie Elektro-Longboards und Hoverboards nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, beziehungsweise dort nicht gefahren werden dürfen. Wer den Rebellen spielen und dennoch auf der Straße fahren will, riskiert eine saftige Geldstrafe. Grund: Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug, welches sowohl ohne Zulassung, als auch ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Die drohende Strafe reicht sogar bis zur Inhaftierung. Da stellt sich natürlich die Frage, welchen Nutzen das Gefährt mit sich bringt und ob die Zulassung nicht eventuell doch in Sicht ist.
Zulassung nicht ohne Einschränkungen in Sicht
Carsten Ovens, Politiker bei der CDU in Hamburg gilt als innovationsfreudig und weist darauf hin, dass es an der Zeit sei, die individuelle Mobilität durch neue Lösungen voranzutreiben. Und in der Theorie ist dies auch schon geschehen. Denn das Bundeskabinett stimmte der Zulassung von Elektroscootern bereits zu. Doch bis diese in Kraft tritt, kann es noch einige Zeit dauern. Die endgültige Entscheidung soll nächsten Monat fallen. Doch das bedeutet nicht, dass damit auch der uneingeschränkte Fahrspaß beschlossen wird. Denn das Bundesverkehrsministerium gab schon jetzt die strengen Regeln bekannt, an welche sich die Elektroscooter-Fans halten müssen. So soll die Höchstgeschwindigkeit vom Gesetzgeber auf 20 km/h beschränkt werden. Dadurch würde aber zumindest die Helmpflicht entfallen. Im Hinblick auf die E-Bike-Konkurrenz ist dies jedoch ein entscheidender Nachteil. Beide Fahrzeuge müssen auf Radwegen benutzt werden, wobei das E-Bike mit 25 km/h deutlich schneller unterwegs sein darf. Der Elektroscooter würde damit zum Hindernis werden. Immerhin: Die Benutzung der Scooter soll bereits ab 14 Jahren erlaubt sein. Wer es nicht abwarten kann, darf auch schon mit 12 Jahren auf den Elektroscooter umsteigen. Dann aber nur unter der Bedingung, dass eine Geschwindigkeit von 12 km/h nicht überschritten wird. Doch auch hier ein Vorteil: Mit diesem Tempo darf der Scooter auch auf dem Gehweg benutzt werden.
Im Windschatten der E-Bikes
Und dann wären da noch die "dynamischen Mindestanforderungen", wie sie der Gesetzgeber so schön ausformuliert hat: Das bedeutet, dass nicht nur eine Bremse, sondern auch eine "direkte Steuerung", also ein Lenker zur Ausstattung gehören müssen. Eigentlich logisch, dass Nutzer den Elektroscooter lenken und auch abbremsen wollen. Ein Blinker, eine Klingel und Licht sind ebenfalls vorgeschrieben. Das ist aber wohl noch zu verkraften. Letztendlich soll der Fahrspaß im Vordergrund stehen.