Die brandenburgische Landesregierung hat bereits am 22. Februar eine Lockerung der geltenden Corona-Regeln in Brandenburg beschlossen. Es kommt zu weiteren Öffnungsschritten, die auch den Sport betroffen. Die neuen Regeln gelten seit dem 4. März. Der FLB informiert über die wichtigsten Änderungen.
● Was gilt für die Sportler?
● Was gilt für die Zuschauer?
● Bleibt die Maskenpflicht?
Die 3G-Regel fällt für Sportler in Brandenburg weg
Für die Sportausübung wird die 3G-Regelung gestrichen, alle Personen können auch ohne Corona-Test Sport treiben. In Umkleiden und Sanitäranlagen herrscht außerhalb der Sportausübung noch Maskenpflicht.
Zudem sind folgende Regeln bei Sportveranstaltungen mit weniger als 1000 Zuschauern in Kraft:
- Für Zuschauer gilt weiterhin die 3G-Zutrittsregelung
- Anbringen eines deutlich sichtbaren Hinweisschildes, dass Zutritt nur diesen Personen gestattet istFußball und Corona FLB legt einige Strafen ad acta – Abstieg bei dreimaligem Nichtantritt aus der Spielordnung gestrichen
Cottbus
- regelmäßiger Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen
- in geschlossenen Räumen besteht für Zuschauende (ab 6 Jahren) eine FFP2-Maskenpflicht
Die Maskenpflicht besteht weiter, 2G bei über 1000 Zuschauern
Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern muss der oder die Veranstalter/-in auf Basis des Hygienekonzept Folgendes sicherstellen:
- Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
- Zutrittsgewährung nur nach 2G-Modell für Zuschauer
- deutlich sichtbares Hinweisschild, dass Zutritt nur diesen Personen gestattet ist
- der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen RäumenFußball und Corona in Brandenburg Kampf der Lausitzer Vereine gegen 2G: Müssen die Punktspiele annulliert werden?
Kolkwitz
- in geschlossenen Räumen: FFP2-Maskenpflicht für Zuschauer (ab 6 Jahren)
- Einhaltung der Personenobergrenze: Unter freiem Himmel höchstens 1.000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung. Beispiel: Ein Fußballstadion verfügt insgesamt über 10.800 Plätze. Damit sind maximal 8.350 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt (1.000 plus 7.350).
Impfung, Genesung oder Test bei Sitzungen der Vereine
Bei Vereinssitzungen muss auf Basis eines Hygienekonzeptes Folgendes sichergestellt sein:
- Zutrittsgewährung nach dem 3G-Modell
- Abstand von 1,50 m, wobei zwischen festen Sitzplätzen 1 m genügt (Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle durchgehend FFP2-Maske tragen)Fußball Corona Brandenburg 2G-Regel und Vereine – der FLB erklärt die Folgen
Cottbus
- der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen
- in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht (ab 6 Jahren)