Von Mathias Hausding
Das Urteil war für viele Beobachter ein Schock. Zwei Jahre Jugendstrafe für Sebastian F. Sein Haftbefehl wurde sofort aufgehoben. Er verließ das Landgericht Neuruppin als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde ein. Anklägerin Eva Hoffmeister hatte knapp zehn Jahre Jugendgefängnis gefordert.
Die Rückschau auf eines der schrecklichsten Verbrechen in Brandenburg seit der Wende und seine düsteren Begleitumstände mutet an wie eine Zeitreise in ein anderes Land. Zum Glück hat sich seitdem viel getan. Die Zeit der Kuscheljustiz für Neonazis ist vorbei, in keinem märkischen Dorf herrscht mehr ein Klima der Verwahrlosung, und auch Rechtsanwälte drücken sich heute anders aus, wenn sie widerwärtige Taten ihrer Mandanten beurteilen.
Es war sicher mehr als eine Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr. Mit diesen Worten hatte der Verteidiger von Sebastian F. in seinem Plädoyer die stundenlange Gewaltorgie gegen den 16 Jahre alten Marinus Schöberl abgetan, an deren Ende der Schüler von den beiden Haupttätern regelrecht hingerichtet wurde. Mit einem Bordsteinkick, den sich einer der beiden Brüder von einem Spielfilm abgeschaut hatte.
Das Martyrium begann am Abend des 12. Juli 2002 mit einem Saufgelage. Sebastian F. (17) besuchte mit den Brüdern Marcel (17) und Marco S. (23) im Uckermark-Dorf Potzlow mehrere Bekannte. Es gab Bier und Schnaps. In einem Haus trafen sie auf Marinus Schöberl, der anders war als sie, nicht Glatze und Springerstiefel trug, sondern eine weite Hip-Hop-Hose und blond gefärbte Haare. Alkohol mochte er auch nicht, also wurde der ihm zwangsweise eingeflößt.
Geschlagen, bepinkelt, beschimpft
Das Trio fand Spaß an den Quälereien. Sie schlugen ihr Opfer und riefen: Sag, dass Du ein Jude bist! Das sollte ihnen den Grund für weitere Schläge liefern. Als Marinus Schöberl zu Boden ging, urinierte Sebastian F. auf den Verletzten. Früh am Morgen zogen die Täter ab, überlegten es sich aber wenig später anders, kehrten zurück, um Marinus Schöberl zu holen. In einem früheren Schweinestall wollten sie ihn weiter quälen.
Um auf das Gelände zu kommen, mussten sie über einen hohen Zaun klettern. Sie waren also, anders als später vor Gericht behauptet, nicht völlig betrunken. Im Schweinestall übernahm Marcel S. das Kommando, der Jüngste. Wohl um seinem großen Bruder zu imponieren, einem rechtsextremen Schläger.
Wie Marcel S. es im Film gesehen hatte, forderte er Marinus Schöberl auf, sich hinzuknien und in einen Trog zu beißen. Dann sprang er mit Springerstiefeln auf seinen Kopf. Den können wir keinem Arzt mehr vorstellen, soll der ältere Bruder nach der Attacke gesagt haben. Laut Gerichtsmedizin war der Sprung auf den Kopf tödlich. Um sicher zu gehen, haben die Täter mit einem Stein auf Marinus Schöberl eingeschlagen und das Opfer anschließend in einer alten Jauchegrube vergraben.
Ich habe einen Assi umgebracht
Was danach folgte, ist ein Kapitel für sich in dem Fall. Vier Monate lang galt Marinus Schöberl als verschwunden, obwohl mehrere Dorfbewohner früh von seinem Tod wussten. Jene Bürger, die das Trio und sein späteres Opfer während des Saufgelages gesehen hatten, gingen mit der Information nicht zur Polizei. Mehrere Jugendliche mussten vor Gericht einräumen, dass Marcel S. vor ihnen mit der Tat geprahlt habe. Ich habe einen Assi umgebracht, soll er gesagt haben.
Der vermindert intelligente Täter führte sogar Leute zum Tatort, buddelte vor ihren Augen Knochen aus, tanzte auf dem Grab herum und soll dabei Scheiß Schädel, scheiß Schädel gebrüllt haben. Erst als eine Bekannte von Marinus Schöberl von diesen makabren Exkursionen hörte, nahm der Spuk ein Ende. Sie wollte das alles erst nicht glauben, fuhr dann aber doch mit einem Freund zum Stall. Dort entdeckten auch sie die Knochen und riefen die Polizei.
Reue? Fehlanzeige!
Die Täter zeigten weder nach ihrer Festnahme noch im Prozess ab Ende Mai 2003 so etwas wie Reue. Auch ihre Motive blieben im Dunklen. Marinus Schöberl war wohl ein Zufallsopfer, in ihren Augen ein Untermensch, an dem sie ihre Gewaltfantasien auslebten. Es war wie bei einem Kindergartenkind, das sich freute, etwas berichten zu können, erinnerte sich ein Haftrichter als Zeuge an Aussagen von Marcel S. zum Tathergang.
Er wurde schließlich unter anderem wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Anklage hatte die Höchststrafe von zehn Jahren gefordert. Sein erwachsender Bruder, der im Übrigen kurz nach der Tat von Potzlow einen Afrikaner schwer misshandelte, sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden, das Gericht verhängte 15 Jahre Haft.
Prozessbeobachter zeigten sich darüber irritiert, dass die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung kein kritisches Wort an die Angeklagten richtete. Das besonders milde Urteil gegen Sebastian F. wurde nach dem Veto des Bundesgerichtshofs in einem neuen Prozess auf drei Jahre Jugendstrafe erhöht. Den Boden, auf dem die Tat gedeihen konnte, hat der spätere Justizminister Volkmar Schöneburg als Anwalt von Marcel S. zu beschreiben versucht: Eine kranke Mutter, ein arbeitsloser Vater, Nachbarn, die Probleme wegtrinken und eine Schule, in der Jugendliche ungestraft den Hitlergruß zeigen können, zählte er auf.
In der kommenden Woche lesen Sie über den Elternmord von Rathenow.