Wortungetüme wie: „Grundstücks­ver­kehrs­genehmigungs­zuständigkeits­über­tragungs­ver­ordnung“ wachsen drohend aus Amtspapieren heraus. Neunzig Seiten Erläuterungen zur Grundsteuer, die selbst Professoren zur Verzweiflung bringen, Gesetze, die von denen, die sie beschließen, nicht...