Im Bundesjustizministerium spricht man in der Regel eine eindeutige Sprache. Und so heißt es dann in aller Klarheit aus dem FDP-geführten Haus: „Der Einsatz von V-Personen durch die Strafverfolgungsbehörden im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich gere...