Was soll ein Lehrer tun, wenn er auf einem Schülerhandy anzügliche Fotos einer Schülerin entdeckt? Die Fotos als Beweismaterial weiterschicken an Eltern oder Schulleitung? Besser nicht. Denn eine solche Handlung zählt seit der Gesetzesverschärfung von vor knapp zwei Jahren als „Verbreitung ki...