Wie geht es in Deutschland angesichts der stark steigenden Corona-Zahlen weiter? Diese Frage beschäftigt aktuell die Ministerpräsidentenkonferenz, kurz MPK, die aktuell zusammenkommt. Beim sogenannten Corona-Gipfel geht es unter anderem um die Frage nach einem Lockdown, einer flächendeckenden 2G-Regel und der Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht. Vor der Ministerpräsidentenkonferenz fassten Bund und Länder am Donnerstag einen Bundestagsbeschluss. Welche Ergebnisse gehen daraus hervor?
  • Der Bundestag hat am Donnerstag, 18.11.21, das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen
  • Damit sollen Corona-Maßnahmen auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab der kommenden Woche ermöglicht werden
  • Weil allerdings noch offen ist, ob der Bundesrat am Freitag, 19.11., grünes Licht gibt, ist noch unklar, ob die neuen Corona-Regeln wirklich kommen

Ergebnisse und Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz

Kurz nach 18 Uhr sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz über die Beschlüsse der MPK. Sie beschreibt die Lage als hochdramatisch. Das sind die Beschlüsse:

Hospitalisierung wird Maßstab für Corona-Regeln

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Die Stufen sind:
  • Hospitalisierungsindex 3: flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen - sofern nicht schon geschehen.
  • Hospitalisierungindex 6: Es kommt 2G+. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben.
  • Hospitalisierungsindex 9: Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.
Der Hospitalisierungsindex beschreibt die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion in ein Krankenhaus kamen. Brandenburg liegt derzeit (18. November 2021) bei einem Wert von 3,52, Sachsen bei 4,14 und Berlin bei 3.

Impfpflicht kommt für bestimmte Berufsgruppen

Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag im Anschluss an die Beratungen von Bund und Ländern sagte.

Öffentliche Verkehrsmittel: 3G in Bus und Bahn

In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Die Fahrgäste müssen also einen negativen Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, ausgenommen sind hingegen Taxen und die Schülerbeförderung. Die Art und Weise der Kontrollen bleibt den Verkehrsunternehmen überlassen. In der Regel werden sie wohl im Rahmen der Fahrscheinkontrolle gemacht werden.

3G am Arbeitsplatz

Bundesweit sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber nach der 3G-Regel einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffen Lohnverlust - und im Zweifelsfall sogar die Kündigung.

Homeoffice-Pflicht: Telearbeit soll wieder verpflichtend kommen

Zudem soll die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit

  • Einzelhandel: Geschäfte sollen offen bleiben, Schließungen sind nicht geplant. Allerdings gilt hier weiter die Maskenpflicht.
  • Gastronomie: Restaurants und Bars können offen bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Es könnte aber zu Schließungen kommen, wenn es zu eng wird, um die Regeln einhalten zu können.
  • Freizeit: Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien können Länder die 2G-Regel vorschreiben. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Corona-Test nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Für Veranstaltungen kommt zudem "2G Plus" infrage: Dann müssten Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch Kapazitätsbegrenzungen soll es geben können.
  • Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sollen aber ausgeschlossen sein. Das gilt etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste. Im konkreten Fall kann es aber durchaus zu Absagen kommen.

Neues Infektionsschutzgesetz kommt

Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln der Ampel-Parteien für die Zeit ab dem 25. November beschlossen. Dann soll die sogenannte Epidemische Lage nationaler Tragweite beendet sein, die Rechtsgrundlage für zahlreiche Auflagen war. Der bisherige Katalog besonders strenger Maßnahmen soll reduziert werden, gleichzeitig werden neue Maßnahmen ermöglicht. Die Pläne können sich noch ändern, falls sie im Bundesrat keine Zustimmung bekommen. Die Union droht mit Ablehnung.

Wie lange sollen die möglichen neuen Corona-Regeln in Deutschland gelten?

Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten. Der Bundestag kann diese aber vorher um bis zu drei weitere Monate verlängern. Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die Länder auch künftig mit schärferen Maßnahmen in Eigenregie handeln können - dann müssen dies aber die jeweiligen Landesparlamente beschließen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum.

Geplante neue Corona-Regeln im Überblick: Was ist möglich, was nicht?

Künftig soll nach Aussage von SPD, Grünen und FDP folgendes nicht mehr möglich sein:
  • Ausgangsbeschränkungen
  • umfassende Schul- und Kitaschließungen
  • umfassende Verbote oder Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsangeboten und Gastronomie
  • umfassende Verbote von Demonstrationen, Versammlungen oder Gottesdiensten
  • umfassende Schließung oder Beschränkung bei Geschäften und Betrieben
  • Verbote von Sportausübung
Das ist voraussichtlich nur noch möglich mit Zustimmung der Landesparlamente durchsetzbar:
  • Verbote oder Einschränkungen von Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen
  • Verbote oder Einschränkungen des Betriebs von Freizeit- oder Kultureinrichtungen
  • Verbote oder Einschränkungen von Alkoholkonsum und -Verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen
Weiterhin möglich in Sachen Corona-Maßnahmen sind mit Verordnung durch Landesregierung:
  • Kontaktbeschränkungen
  • Abstandsvorschriften
  • Kapazitätsbeschränkungen, also etwa Vorgaben zur Besucherzahl bei Veranstaltungen
  • Maskenpflicht
  • Zutrittsregelungen für Geimpfte und Genesene (2G) oder auch Getestete (3G)
  • Hygieneauflagen für Betriebe
  • Auflagen für den Betrieb von Schulen
  • Kontaktdatenerhebung in Gastronomie oder bei Veranstaltungen
Am meisten interessiert die Menschen in Deutschland aktuell jedoch eine Frage: Was soll bundesweit neu hinzukommen bei den Corona-Regeln?
  • 3G am Arbeitsplatz
  • Homeoffice-Pflicht (Wiedereinführung)
  • 3G in Verkehrsmitteln
  • Testpflicht in Pflegeheimen oder Kliniken
  • Klarstellung im Strafrecht und härtere Strafen für besonders schwere Fälle von Impfpass- oder Testfälschung

MPK: Pflegekräfte sollen erneut Bonus erhalten

Pflegekräfte sollen in der Corona-Epidemie erneut einen Pflegebonus erhalten. Das geht aus der Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz hervor. Sie schulterten einen Großteil der Last der Pandemie und leisteten aktuell sehr angespannten Lage ihren unverzichtbaren Einsatz, heißt es dort zur Begründung. Viele der pflegerisch Tätigen seien dabei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen. Im vergangenen Jahr waren für Pflegekräfte in Krankenhäusern insgesamt 100 Millionen Euro für Prämien von bis zu 1.000 Euro vorgesehen.

Corona-Gipfel: Wann wird die nächste Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden?

Bereits für Donnerstag, 9. Dezember, wurde ein weiteres Bund-Länder-Treffen vereinbart.