Bei Überziehung
Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos haften füreinander
Richten Paare ein gemeinsames Konto ein, entscheiden sie sich häufig für ein sogenanntes Oder-Konto. Dabei kann jeder Kontoinhaber grundsätzlich ohne Mitwirkung des anderen über das Konto verfügen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken inmehr