Was läuft hinter den Kulissen?

Jetzt ist ermittelt, welche Krankenhäuser wie viele pflegesensitive Stationen haben und den Personalschlüssel dort anpassen müssen. In den Krankenhäusern werden Dienstpläne genau angeschaut und gesichtet, wo Personal aufgestockt werden muss. Wer regelmäßig die Pflegeuntergrenze unterschreitet, dem drohen Strafzahlungen. Eine Art Bußgeldkatalog ist erarbeitet, ab dem zweiten Quartal 2019 soll es losgehen.

Sind die Untergrenzen realistisch?

München Schwieriges Thema. Auf der Geriatrie ist das vielleicht umsetzbar. Aber nehmen wir mal die Intensivstation.  Da ist es ohnehin schwierig, Fachpersonal zu bekommen. Ab 2020 sollen in der Tagschicht ein Pfleger 2,5 Patienten, in der Nachtschicht ein Pfleger 3,5 Patienten betreuen. Ab 2021 wird die Untergrenze sogar noch verschärft: Dann soll tagsüber ein Pfleger zwei und nachts ein Pfleger drei Patienten betreuen. Unsere Kritik: Das ist die von der Fachgesellschaft angegebene Optimalbesetzung, und die wird jetzt einfach zur Untergrenze gemacht.

Da sind unvorhersehbare Schwankungen, wenn Personal plötzlich krankheitsbedingt ausfällt oder die Patientenbelegung ansteigt, nicht eingerechnet.

München Ja, genau, das nächste Problem. Im Prinzip müsste man Dienstpläne machen, die solche Spitzen mitabdecken, wenn man keine Sanktionen möchte. Aber das ist unrealistisch. Fachpersonal auf der Intensivstation ist schon jetzt kaum zu bekommen – da kann man kaum Reserven einplanen. Und wenn man übers Jahr immer wieder durch unvorhersehbare Schwankungen dem zuständigen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus meldet, dass man die Schichten nicht einhalten konnte und Sanktionen bekommt, muss man über kurz oder lang überlegen, ob man die Strafe zahlt, Betten abbaut oder die Station ganz schließt.

Wie wäre es besser?

München Wenn man Personal-Patienten-Quotienten nicht auf einzelnen Stationen einführt. Das sieht ja auch nach Zweiklassen-Medizin aus. Und bringt zwischen Stationen viel Unruhe. Zudem produziert man unnötig viel Bürokratie durch verschiedene  Dienstplan-Systeme in ein demselben Krankenhaus. Die Nachweisführung der schichtgenauen Einhaltung der Untergrenze in der Pflege auf einigen Stationen ist mit viel Dokumentation verbunden. Dokumentationszeit, die den Mitarbeitern für die Pflege am Krankenhausbett fehlt. Auf den restlichen Stationen gelten  keine Untergrenzen. Wir sprechen uns für Pflegepersonaluntergrenzen für das ganze Krankenhaus aus. Damit werden Unterschiede in der Personalbesetzung der Stationen vermieden.  Eine einheitliche Dienstplangestaltung würde das ganze Krankenhaus erfassen. Überflüssige Dokumentation wird ebenfalls vermieden. Unterbesetzungen können besser ausgeglichen werden. Der Ganzhaus-Ansatz wird unser Vorschlag auf Bundesebene sein.

Müssen Schwestern befürchten, künftig auf Schichten durchs ganze Haus zu pendeln, um geforderte Untergrenzen einzuhalten und Sanktionen zu umgehen?

München Die Pflegepersonaluntergrenzen werden neue Organisationsformen im Krankenhaus nach sich ziehen. Stationen und Fachbereiche wird man zusammenlegen müssen, um die Anforderungen an die Personalbesetzung erfüllen zu können.

Die große Idee hinter allem ist ja, die Pflege zu entlasten, mehr Kräfte einzustellen. Wird die Verordnung dem gerecht?

München Es klingt zwar schön, dass die Häuser Pflegepersonal einstellen können ohne Obergrenze, aber der Arbeitsmarkt gibt das gar nicht her. Durch die gesetzlich vorgegebenen Personalbesetzungs-Standards steigt der Bedarf an Pflegekräften, was wiederum bei einem begrenzten Fachkräfte-Angebot zu einem verschärften Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt führt. So steht zu befürchten, dass Altenpfleger in die Pflege der Krankenhäuser abgeworben werden, zu Lasten der ambulanten Pflegedienste  und Pflegeheime. Das ist für das Gesamtsystem nicht gut. Und noch was: Manche Häuser haben, um die Pflege zu entlasten, einfache Tätigkeiten wie Grundpflege, Essensversorgung, Hol- und Bringedienste,  an Pflegehilfskräfte und andere Berufsgruppen ausgelagert. Das ist sinnvoll, da die examinierten Pflegekräfte sich auf die eigentliche Behandlungspflege  beim Patienten konzentrieren können. Das wird mit der neuen Verordnung konterkariert: Denn nur für Pflegekräfte  werden Tarifsteigerungen zu 100 Prozent von den Krankenkassen übernommen. Rein aus finanziellen Gründen müssten somit die Hilfstätigkeiten wieder der Pflege zugeordnet werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Tarifkostensteigerungen zukünftig für alle Krankenhausmitarbeiter, also auch für die Pflegehilfskräfte,  von den Krankenkassen voll finanziert werden. Nur so lassen sich eine Unterfinanzierung im Personalbereich der Krankenhäuser und monetäre Fehlanreize dauerhaft vermeiden.

Mit Friedrich München sprach
Sybille von Danckelman