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Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe gescheitert: Beim nächsten Anlauf die Debatte breiter führen
Das Bundesverfassungsgericht hat vor drei Jahren entschieden, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Der Gesetzgeber tut sich schwer, daraus Regeln abzuleiten.
Lieber gar kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz – so scheint die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten gedacht zu haben, als sie beide Entwürfe zur Suizidbeihilfe durchfallen ließen. Dabei hätten sie ja genug Zeit gehabt, um ein überzeugendes Gesetz zu formulieren.
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