- Die Corona-Zahlen und die Inzidenz in Deutschland sinken.
- Die Bundesnotbremse und damit die Home-Office-Pflicht läuft zum 1. Juli aus.
- Was steht nun in der Corona-Arbeitsschutzverordnung? Welche Regeln gelten bei der Arbeit?
Home-Office Pflicht läuft aus
Mit dem 30. Juni läuft die sogenannte Bundesnotbremse aus. Damit entfällt auch die Home-Office-Pflicht und die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden gelockert. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.
Home Office Verlängerung: Muss ich am 1. Juli wieder zur Arbeit?
Was das Auslaufen der Home Office-Pflicht für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet, ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Denn Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können einen Verlängerung des Home-Office ermöglichen. Gesetzlich festgeschrieben ist das aber ab dem 1. Juli nicht mehr.
Home-Office: Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert - Welche Regeln gelten?
Die Bundesregierung hat die Corona Arbeitsschutzverordnung trotz Wegfallen der Home-Office-Pflicht verlängert. Folgende Regeln gelten damit ab dem 1. Juli:
- Testpflicht: Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können.
- Ausnahmen von der Testpflicht: Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.
- Maskenpflicht besteht auch weiterhin, wenn kein Abstand eingehalten werden kann.
- Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln.
„Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen“, fügte er hinzu.
Home Office-Pauschale und Arbeitszimmer: Home Office steuerlich absetzen
So rechnen Steuerzahler ihre Ausgaben für das Arbeiten im Home-Office und andere berufliche Ausgaben mit dem Finanzamt ab.
Cottbus
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Corona
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