Brandenburg war das erste Bundesland mit Paritätsgesetz. Doch am 23. Oktober 2020 gab das Landesverfassungsgericht den Beschwerden von AfD und NPD recht und erklärte das Parité-Gesetz, das im Januar 2019 vom Landtag beschlossen wurde, für ungültig.
In seiner Begründung wurden die Freiheit der Parteien und der Wahl stärker gewichtet als der Förderauftrag für Gleichstellung. Die quotierte Regelung der Wahllisten im Reißverschlussprinzip mit einer abwechselnden Aufstellung von Männern und Frauen sollte den Frauenanteil im Parlament erhöhen. Die sinkende Anzahl von Frauen im Bundestag und in den Landtagen macht deutlich, warum verbindliche Gesetze notwendig sind.

Weniger Frauen im Landtag als vor drei Jahren

Zum Vergleich: Waren 2017 noch 36 Prozent der Abgeordneten im Bundestag Frauen, sind es jetzt nur noch 31 Prozent. Ähnlich sieht es auch im Brandenburger Landtag aus: Von 36 Prozent in der letzten Legislaturperiode sind aktuell nur noch 32 Prozent Frauen vertreten.
Kein Parlament in Deutschland ist auch nur annähernd zur Hälfte mit Frauen besetzt, obwohl sie die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts scheint es geradezu grotesk, dass eine politische Teilhabe zu gleichen Teilen immer noch nicht Realität ist.
Gegner und Gegnerinnen des Parité-Gesetzes behaupten, dass diesem eine ständegesellschaftliche Perspektive zugrunde läge, in der jede und jeder nur die eigene Gruppe vertreten würde. Sie bringen an, dass sich Abgeordnete für die Interessen des gesamten Volkes einzusetzen hätten.
Derartige Argumente ignorieren jedoch die tiefe Verankerung der strukturellen Benachteiligung von Frauen auf ökonomischer, gesellschaftlicher und politischer Ebene. Zum Beispiel liegt laut Statistischem Bundesamt der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Deutschland nach wie vor bei 20 Prozent, einer der schlechtesten Werte in Europa.

Gleichberechtigung in Deutschland unterdurchschnittlich

Im internationalen Vergleich weist Deutschland in puncto Gleichberechtigung nur unterdurchschnittliche Ergebnisse vor. Dies legen vergleichende Zahlen des Europäischen Instituts für Geschlechtergerechtigkeit (EIGE) offen.
Brandenburg reagierte auf die Benachteiligung von Frauen in seiner Verfassung. So heißt es in Art. 12 Abs. 2: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.“
Dieser Förderauftrag zur Umsetzung von Gleichstellung muss in Zukunft noch weiter ausgestaltet werden. Das Parité-Gesetz wäre eine wirksame Maßnahme dafür gewesen, doch es ist auch klar, dass ein Gesetz allein nicht reicht.

Der Weg zu wirklicher Gleichberechtigung ist noch weit

Um dem Ziel Parität und Geschlechtergerechtigkeit näherzukommen, setzt sich der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. mit Projekten wie „Nach dem Parité-Gesetz ist vor der Parität“ für progressive Reformen und eine Veränderung der politischen Kultur ein. Durch die Vernetzung von Politik und Zivilgesellschaft konnten bereits wichtige Erfolge erzielt werden.
Das Thema Parität wird aktuell viel diskutiert und stößt auch auf Bundesebene auf großes Interesse. Motivierte Frauen gibt es genug. Jetzt gilt es diese weiter zu fördern und ihnen Plätze zu sichern, die ihnen zustehen.

Zur Person

Sophie Obinger machte ihren Master in Lateinamerikastudien und Geschlechterforschung. Seit September 2020 ist sie Leiterin des Projekts "Nach dem Parité-Gesetz ist vor der Parität" beim Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V.
Eine gemeinsame Stellungnahme mit der Landesgleichstellungsbeauftragten Manuela Dörnenburg zum Brandenburger Gerichtsurteil finden Sie unter www.brandenburg-paritaetisch.de/neue-wege-zur-paritaet.