Wenn es in einer Firma voneinander abweichende Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe gibt, soll nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern anwendbar sein.
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Wenn es in einer Firma voneinander abweichende Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe gibt, soll nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern anwendbar sein.
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