Von Benjamin Lassiwe

Soll es künftig auch bei Kommunalwahlen in Brandenburg eine verpflichtende Frauenquote geben? Darüber stritten am Donnerstag die Experten im Innenausschuss des Brandenburger Landtags. Anlass war ein Gesetzesentwurf der oppositionellen CDU, der die Chancengleichheit auf der kommunalen Ebene befördern sollte.

Im Unterschied zu den vom Landtag im Januar beschlossenen Paritätsregelungen im Landeswahlgesetz enthält der Entwurf der CDU für die kommunale Ebene nur eine „Soll“-Regelung. „Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden“, heißt es darin. Zudem sollen etwa die Kosten für Kinderbetreuung, die ehrenamtlichen Kommunalvertretern für die Zeit ihres Mandats entsteht, vom Staat übernommen werden.

Wie die Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss sagte, seien heute nur 23 Prozent aller Kommunalvertreter Frauen. „Es besteht also Handlungsbedarf“, sagte von der Lippe. Die Soll-Regelung sei ein „Schritt in die richtige Richtung“, denn Wähler könnten bei Kommunalwahlen sowohl kumulieren als auch panaschieren. Verpflichtende Regelungen bei der Listenaufstellung würden deswegen an dieser Stelle nichts nutzen. Dagegen sagte Laura Kapp vom frauenpolitischen Rat, die Parteien hätten viel Zeit gehabt, ihre Listenverfahren zu verändern. „Eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes macht nur Sinn mit verbindlichen Regelungen.“

Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Uckermark, Ute Armenat, machte darauf aufmerksam, dass sich das Arbeitsklima in der Kreisverwaltung nach der Wahl von Landrätin Karina Dörk (CDU) deutlich verändert habe. „Nur wer sicher sein kann, dass seine Kinder gut betreut werden, ist bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren“, sagte Armenat. „Unsere Landrätin wird dem neuen Kreistag vorschlagen, die Kosten für die Kinderbetreuung und die Betreuung nach den Kommunalwahlen in die Entschädigungssatzung zu übernehmen.“ Im Kreistag Uckermark seien derzeit 20 Prozent der Mitglieder Frauen. Das werde sich nach den nächsten Landtagswahlen wohl fortsetzen: Um die 50 Mandate im Kreistag bewerben sich 64 Frauen, aber 219 Männer.

„Die Kinderbetreuung zu finanzieren ist nach meiner Erfahrung kein Anreiz, um den Frauenanteil zu erhöhen“, sagte dagegen die Oberhaveler Landtagsabgeordnete Inka Gossmann-Reetz (SPD). „In meiner Gemeinde machen wir das seit zehn Jahren, aber es hat nicht dazu geführt, dass sich mehr Frauen mit Kindern kommunalpolitisch engagieren.“ Und die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher machte darauf aufmerksam, dass es in Bundesländern, wo es eine Soll-Regelung gab, lediglich zu einer Steigerung des Frauenanteils um ein Prozent in den Kommunalparlamenten gekommen sei.