Neue Tabakprodukte erobern seit Längerem den Markt. Es handelt sich um E-Zigaretten samt Tabak und Tabak-Substituten. Aber wie viel darf man davon eigentlich aus EU-Ländern wie Polen für den privaten Gebrauch mit nach Deutschland bringen? Folgende Auskünfte erteilt der Zoll Frankfurt (Oder):
- Für Tabaksticks, zum Beispiel „Heets“, gilt eine Menge von 800 Stück. Das sind vier Stangen à zehn Packungen, die je 20 Sticks enthalten.
- Für Liquids, als flüssige Tabak-Substitute, gilt eine Menge von 1 Liter, jedoch höchstens zehn Kleinverkaufspackungen, als zulässig.
- Für klassischen Rauchtabak, dazu zählt Feinschnitt (Drehtabak), Wasserpfeifentabak und Pfeifentabak, gilt eine Richtmenge von einem Kilogramm.
- Für Zigaretten gilt wie gehabt eine Einfuhrmenge von 800 Stück, für Zigarillos 400 Stück, für Zigarren 200 Stück.
2022 änderte sich die Besteuerung für neue Tabakerzeugnisse
Bis Ende 2021 fielen auch Tabaksticks in die Kategorie Rauchtabak. Für sie galt ein deutlich niedrigerer Steuertarif. Seit Januar 2022 fallen Sticks in die neue Steuerkategorie „erhitzter Tabak“ und seither gilt auch die Einfuhrmenge. Hintergrund der Änderungen ist die 2022 eingeführte höhere Besteuerung auf Liquids (Steuerkategorie „Substitute für Tabakwaren“) und Tabaksticks, die nicht durch massenhafte Einfuhr aus dem Ausland unterlaufen werden soll.
Wer mehr als die genannten Richtmengen dabei hat, muss bei einer Kontrolle glaubhaft machen, dass er die Ware nicht für gewerbliche Zwecke mitbringt. Wer das nicht tun kann, muss mit einem Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit rechnen, bei größeren Mengen mit einem Strafverfahren.
Die Einfuhrrichtmengen auf Genussmittel findet man auf den Seiten des Zoll.