|02:35 Uhr
Nicht wählbar nach Verurteilung
Danach sind Kandidaten für fünf Jahre nicht mehr als Verwaltungschefs wählbar, wenn sie zuvor wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Auslöser war der Sieg von Klaus-Dieter Hübner (FDP) bei der Bürgermeisterwahl in Guben (Spree-Neiße). Hübner war davor als Bürgermeister abgesetzt und wegen Korruption verurteilt worden. Der 65-Jährige wurde nach der Wahl sofort suspendiert.