Die Zahl von Verdachtsfällen von Gefährdung des Kindeswohls in Kindergärten und -horten in Brandenburg ist im Jahr 2022 sprunghaft gestiegen.
Wie das Bildungsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 245 Vorkommnisse in den Einrichtungen gemeldet, 76 mehr als ein Jahr zuvor. Das führte zu 33 Strafanzeigen, sechs mehr als im Jahr 2021. Die mutmaßlichen Opfer waren Kinder, jünger als acht Jahre alt.
Die Angaben stammen aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. Demnach registrierten die Behörden im Jahr 2012 nur 8 Vorkommnisse, die alle zu einer Strafanzeige führten. 2018 waren es bereits 136 Meldungen und zwölf Strafanzeigen. Von 2012 bis zum vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.234 Ereignisse gemeldet, die zu 236 Strafanzeigen führten.

So wird der Anstieg begründet

Den Schub im Jahr 2022 führt das Ministerium auf das seit Juni 2021 geltende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zurück, „das offenbar zu einer Änderung des Meldeverhaltens der Einrichtungsträger und der Jugendämter geführt hat“.
Wie das Ministerium erläutert, sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, sogenannte Vorkommnisse zu melden, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können. Dazu gehörten auch Kita-Leitungen und mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auch die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei den gemeldeten Angaben handele es sich um Verdachtsfälle, mutmaßlich begangen von Mitarbeitern in Kindertageseinrichtungen. Das Ministerium habe statistisch nicht ausgewertet, ob bei diesen Meldungen Straftatbestände erfüllt worden seien, hieß es.
Wie aus der polizeilichen Kriminalitätsstatistik hervorgeht, gab es bei den Gewalttaten in Kindergärten und -horten in den vergangenen Jahren im Land Brandenburg ein ständiges Auf und Ab. Im Jahr 2012 lag ihre Zahl bei 37, das waren 3 Fälle mehr als 2021. Angaben für das Jahr 2022 werden erst im Monat April 2023 veröffentlicht.