Bei einem verendeten Kranich im Kreis Ostprignitz-Ruppin ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Damit ist es nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums der erste Verdachtsfall in Brandenburg mit der Geflügelpest in diesem Herbst. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Verdacht nach Ministeriumsangaben am Samstag bestätigt.
„Wir wissen, dass die Geflügelpest seit Ende Oktober wieder verstärkt auch in Deutschland auftritt. Jetzt gilt es, eine Übertragung auf Hausgeflügel zu verhindern“, so Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne).

Was Geflügelhalter jetzt tun können

Infektionen bei Menschen mit dem Erreger sind nach Ministeriumsangaben bisher nicht bekannt. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel ist laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich.
Geflügelhalter in Brandenburg sind alarmiert. „Lieber einmal mehr die Kleidung wechseln, Wasser und Futter, das draußen steht, wegräumen und das Schuhwerk wechseln“, riet die Geschäftsführerin des Geflügelwirtschaftsverbandes Brandenburg, Katharina Standke, am Sonntag. „Seid vorsichtig, seid wachsam.“
Bereits Anfang der Woche wurden Geflügelwirtschaftsverband, Rassegeflügelzüchter und Bauern im Land über die aktuelle Situation zur Geflügelpest informiert, wie das Ministerium mitteilte.
Hobbyhalter sollten sicherstellen, dass Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Auch sollte es Möglichkeiten zum Waschen der Hände und zur Desinfektion von Schuhen geben. Alle Geflügelhalter seien aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken, unter anderem durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel.

Rassegeflügel besser unters Dach

Vorsicht gilt auch bei den Züchtern von Rassegeflügel. „Unsere Mitglieder sind informiert und halten sich an die Schutzvorkehrungen“, sagte der Verbandsvorsitzende der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg, Rolf Graf, der dpa.
Die Züchter sollten ihre Tiere unter einer geschützten Dachfläche halten, Futter und Wasser vor Kleinvögeln von draußen wie Spatzen schützen, sagte der Taubenzüchter. Man tue alles, was möglich ist. Dennoch könne man auch nicht alles vermeiden. Besonders schlimm seien die Einschränkungen für die Tiere, die Freilauf gewohnt seien.
Kritisch sieht Graf, dass die Züchter zwar gewarnt werden, es sich dann aber keiner weiter um die Sache kümmere. Der Erreger H5N8 sei hochgefährlich. „Wo bleiben denn die Vögel, wenn sie gestorben sind?“ Diese Frage habe ihm bis heute keiner beantwortet. Eigentlich müssten die Gebiete, wo ein verendetes Tier gefunden worden ist, abgesucht werden. Aus seiner Sicht müsste jeder tote Spatz den Behörden gemeldet und dann abgewartet werden, bis das Tier eingesammelt worden ist, so dass sich der Erreger nicht weiter verbreiten kann.

Vogelzug bringt den Erreger mit

Der erste Fall von Geflügelpest in Deutschland in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst war am Donnerstag in einer kleinen Hühnerhaltung auf der nordfriesischen Hallig Oland (Schleswig-Holstein) nachgewiesen worden. Zuvor war der Erreger H5N8 bei mehreren Wildvögeln in Norddeutschland aufgetreten. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt hatte, wurde die Krankheit unter anderem bei einer Wildente in Hamburg und einem Mäusebussard in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. In Brandenburg hatte es den letzten Fall im Januar gegeben.