Für die Leistungen an Impfgeschädigte hat die Landesregierung für das Jahr 2023 einen Betrag von insgesamt 3.990.200 Euro und für das Jahr 2024 einen Betrag von insgesamt 4.193.800 Euro veranschlagt. Das antwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Ursula Nonnemacher, auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Geplant sind die Mittel für die Heil- und Krankenbehandlung und die orthopädische Versorgung sowie für Renten und sonstige Leistungen an Impfgeschädigte und deren Hinterbliebene und sonstige Leistungen. Das Ministerium weist darauf hin, dass Mittel für Impfgeschädigte nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus nicht gesondert ausgewiesen sind.
Gefragt wurde auch, wie viele Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen im Land Brandenburg seit 2008 bis Anfang April 2023 den Gesundheitsbehörden im Zusammenhang mit welchen Impfstoffen gemeldet wurden. In diesen 15 Jahren wurden insgesamt 322 Verdachtsfälle in Brandenburg gemeldet, 142 davon mussten laut Gesundheitsministerium stationär behandelt werden. Laut der Tabelle gab es von 2008 bis 2023 insgesamt 16 Todesfälle, wobei insbesondere das Jahr 2021 auffällt, wo 9 Todesfälle gezählt wurden. In 25 Fällen wird ein bleibender Schaden aufgeführt. Ein direkter Zusammenhang zu einer Impfung gegen das Coronavirus wird in der Statistik nicht hergestellt.
322 Verdachtsfälle seit 2008 wegen möglicher Impfschäden
Bis Februar 2023 sind insgesamt 215 Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingegangen, um einen Impfschaden durch eine Corona-Impfung anzuerkennen. Davon stehe bei neun noch nicht fest, ob geimpft wurde, so das Ministerium. Mit Stand Februar 2023 waren noch 116 Anträge in Bearbeitung, fünf Anträge wurden an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Anerkennungsquote bei den 94 Anträgen, über die bislang entschieden wurde, beträgt aktuell 6,4 Prozent – das heißt in sechs Fällen wurde der Impfschaden anerkannt, 88 Fälle wurden abgelehnt. „Von den sechs bewilligten Anträgen nach Schutzimpfungen gegen das Coronavirus wurden drei Anträge aufgrund einer vorübergehenden Gesundheitsstörung ohne weitere fortwirkende Schädigungsfolgen anerkannt“, heißt es in der Antwort der Landesregierung. Dabei handelte es sich um Impfungen mit den Wirkstoffen von AstraZeneca und Biontech.
Wie das Ministerium weiter mitteilte, ordneten die Staatsanwaltschaften Brandenburgs in mehreren Fällen Obduktionen an, davon 38 im Landesinstitut für Rechtsmedizin. Bei 36 Verfahren sei kein Zusammenhang mit einer Impfung festgestellt worden. Lediglich in zwei Fällen „konnte ein ursächlicher Zusammenhang nicht sicher beantwortet werden“. Über die Ergebnisse der Obduktionen außerhalb des Landesinstituts machte das Ministerium keine Angaben.
Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle
Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
Antrag auf Versorgung
Der Antrag auf eine staatliche Versorgung im Falle eines Impfschadens muss von den Geschädigten selbst beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Brandenburg gestellt werden. Dort erfolgt die Beurteilung, „ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde“, so der Pressesprecher des Ministeriums für Gesundheit in Brandenburg, Gabriel Hesse.
Der mutmaßlich erste Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Mittlerweile ist der Prozessbeginn allerdings auf den 7. Juli verschoben worden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.
Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.
Weltweit 5,6 Milliarden mindestens einmal gegen Corona geimpft
Weltweit sind dem Statistik-Portal Our World in Data zufolge fast 5,6 Milliarden Menschen mindestens einmal gegen Corona geimpft worden. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Weltbevölkerung, die nach UN-Berechnungen im November die 8-Milliarden-Marke überschritten hatte. In der EU haben Zahlen der EU-Gesundheitsbehörde ECDC zufolge rund 338 Millionen Menschen (fast 76 Prozent) mindestens eine Spritze bekommen, 65 Millionen davon laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland. Hierzulande wurden demnach inzwischen mehr als 192 Millionen Impfdosen gegen Corona verabreicht.
63,6 Millionen Menschen in Deutschland (etwa 76 Prozent der Bevölkerung) gelten als „grundimmunisiert“ - sie haben also in der Regel zwei Spritzen bekommen. Mehr als 52 Millionen Menschen (63 Prozent) haben sich auch mindestens eine sogenannte Booster-Impfung abgeholt. Im EU-Vergleich liegt Deutschland damit leicht über dem Schnitt (73 Prozent grundimmunisiert, 55 Prozent mindestens ein sogenannter Booster).
In einigen westlichen EU-Ländern war die Impfbereitschaft größer, wie Zahlen der EU-Gesundheitsbehörde ECDC zeigen, zum Beispiel in Italien (84 und 76 Prozent) oder Dänemark (81 und 63 Prozent). In Frankreich (79 und 61 Prozent) und Österreich (75 und 60 Prozent) sind die Zahlen auf ähnlichem Niveau. Bei den östlichen Nachbarn in Polen (60 und 33 Prozent), Tschechien (65 und 41 Prozent) oder Ungarn (63 und 40 Prozent) wollten sich zum Teil deutlich weniger Menschen impfen lassen.
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.