Zum zweiten Mal in diesem Jahr kommt es am Freitag, 21.04.2023, zu einem flächendeckenden Streik bei der Bahn. Auch der Regionalverkehr und die S-Bahn in Berlin und Brandenburg sind davon betroffen. Das sollten Bahnreisende beachten:
  • Im Regionalverkehr kommt es zwischen 3.00 Uhr und 11.00 Uhr zum Streik. Es kann jedoch bereits ab Mitternacht, 24:00 Uhr (in der Nacht zu Freitag), zu Einschränkungen im Betriebsablauf kommen, die bis zum Ende des Tages andauern können.
  • Im Fernverkehr kündigte die Deutsche Bahn (DB) am Mittwoch an, dass der Betrieb bis 13.00 Uhr komplett eingestellt werde.
  • Bei den IC- und ICE-Verbindungen muss man bis zum Abend mit Beeinträchtigungen rechnen, beim Regionalverkehr soll es schneller wieder normal laufen.
  • Die Odeg kündigt an, dass es von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr, auch zu einem kompletten Zugausfall auf allen Odeg-Linien kommt. Hintergrund ist, dass die Ostdeutsche Eisenbahn die Infrastruktur der DB Netz AG nutzt, die dann nicht bedient wird, da auch z. B. die Fahrdienstleiter der DB streiken.

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Bahn-Streik in Brandenburg
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Potsdam

Ersatzverkehr auf der Linie des RE1 fährt

  • RE1: Wegen der Bauarbeiten auf der Strecke zwischen Erkner und Fürstenwalde verkehrt dort Schienenersatzverkehr. Nach Auskunft der Odeg, verkehren die planmäßigen Ersatzverkehre. Zu beachten ist allerdings, dass eine Weiterfahrt, im Anschluss mit Zügen aufgrund der Streikmaßnahme nicht garantiert werden kann.
  • RB33, RB46 und RB51: Hier ist ein Ersatzverkehr mit Bussen geplant.
  • NEB: Das Personal der NEB ist nicht am Streik beteiligt. Aber die Züge der NEB werden jedoch trotzdem größtenteils entfallen müssen – außer RB27 - heißt es auf der Internetseite der NEB.
  • Im Barnim können Pendler am Freitag hoffen, zwischen Bernau und Eberswalde den Schienenersatzverkehr nutzen zu können. Die Ersatzbusse waren für die Zeit von 3.45 und 10.45 Uhr wegen langer geplanter Gleisbauarbeiten ohnehin bestellt worden. Dass sie trotz des Streiks zuverlässig fahren, konnte die Deutsche Bahn am Donnerstag nicht zusagen: „Wir wollen einen geordneten SEV anbieten, können aber nicht ausschließen, dass einzelne beauftragte Busunternehmen sich am Streik beteiligen werden“, erklärte ein Bahnsprecher auf Nachfrage.
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    Berlin
  • S-Bahn: Da die Deutsche Bahn die S-Bahn Berlin betreibt, muss dort mit Zugausfällen am Freitagmorgen und möglicherweise Verspätungen im weiteren Tagesverlauf gerechnet werden.
  • BVG - Busse und U-Bahnen in Berlin fahren: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind aber nicht von dem Ausstand betroffen, da sie nicht Teil der Tarifauseinandersetzung bei Bahnunternehmen sind. Busse, Bahnen und Fähren der BVG seien am Freitag wie gewohnt unterwegs, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Welche Rechte haben Fahrgäste bei Streik?

Welche Rechte haben Betroffene, wenn der Zug gar nicht oder erst viel später fährt? Hier kommt eine kurze Übersicht:

Anderer Zug oder Geld zurück

  • Die Deutsche Bahn bietet Reisenden im Fernverkehr wieder eine Kulanzregelung an. Wer bis diesen Dienstag (18.04.) ein Ticket für den Streiktag gekauft hat, kann es bis Dienstag in der nächsten Woche (25.04.) flexibel einsetzen – die Zugbindung ist aufgehoben, auch Regios darf man alternativ nutzen.
  • Auch Nahverkehrstickets des sogenannten Deutschlandtarifs für den Streiktag können noch bis nächsten Dienstag flexibel genutzt werden.
  • Wer diese Kulanzregelungen nicht in Anspruch nimmt, kann sich die Kosten für die streikbedingt ausgefallene Fahrt erstatten lassen. Für im Internet über ein Kundenkonto gekaufte Tickets geht das mit einem Online-Antrag auf „bahn.de“ oder in der „DB-Navigator“-App. Sonst bleibt nur, die Kosten schriftlich zurückverlangen.
  • Dafür muss man das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und per Post an Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main senden.
  • Im Detail kann man die Regelungen hier nachlesen.

Rechte bei Verspätung

  • Bei Zugverspätungen können Bahnreisende Entschädigungen verlangen: Kommt die Bahn zwischen 60 und 119 Minuten zu spät am Zielbahnhof an, sind es 25 Prozent des Ticketpreises, ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50 Prozent.
  • Zudem gilt: Ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde müssen dem Reisenden „Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit“ angeboten werden.
  • Im Detail kann man die Fahrgastrechte etwa auf der Website der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr nachlesen.
  • Die Entschädigungen muss man ebenfalls über einen Online-Antrag oder das Fahrgastrechte-Formular beantragen. Ratsam ist, sich Verspätung von einem Mitarbeitenden der Bahn bestätigen zu lassen. Ist dafür niemand greifbar oder ist die Schlange am Bahnhof zu lang, sollten Betroffene als Beleg zumindest Fotos von Anzeigetafeln machen. Auch Screenshots in der App oder von der Website helfen dabei, Verspätungen oder Zugausfälle zu dokumentieren, raten Verbraucherschützer.