Der Entzug der Parteimitgliedschaft für den Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht wies am Freitag eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte. Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm Schier zuvor in einer Erörterung, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.
In einer Erörterung mit den Anwälten von Kalbitz und des AfD-Bundesvorstands hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier zuvor erklärt, es sei nur die Frage zu klären, ob Kalbitz rechtmäßig Mitglied der AfD geworden sei.
Luhm-Schier wies in der Erörterung darauf hin, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern nicht angegeben habe. Daher sei die Parteimitgliedschaft rechtmäßig anfechtbar gewesen. „Er ist nicht Mitglied geworden, weil er anfechtbare Erklärungen abgegeben hat“, sagte Luhm-Schier. Dies habe zu einer Täuschung der Partei geführt.
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Kalbitz seit Sommer 2020 ausgeschlossen

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

Kalbitz war selbst nicht im Gericht

Kalbitz war zu der Verhandlung nicht selbst erschienen. In einer Stellungnahme nach dem Urteil gab er sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gefasst: „Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht, nun bleibt die nächste Runde abzuwarten.“ Kalbitz hatte stets betont, dass er um seine Parteimitgliedschaft in der AfD weiter kämpfen wolle. Die gut einstündige Verhandlung vor der 43. Zivilkammer bezeichnete Kalbitz als „Farce“. „Das Gericht hat noch nicht einmal den Eindruck erweckt, als wäre es an einer objektiven Sachverhaltsklärung interessiert.“
Auch der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, erklärte nach dem Urteil, er werde voraussichtlich in Berufung gehen. Schon in der Verhandlung hatte Schoemaker angekündigt, dass man den Instanzenweg weiter beschreiten wolle.

Anwalt der AfD spricht von Verzögerungstaktik

Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, sagte dazu, Kalbitz wolle seiner Einschätzung nach die Rechtskraft des Urteils durch einen Zug durch die Instanzen hinauszögern. Bis dahin hoffe dieser auf eine andere Mehrheit im Bundesvorstand, die ihm eine erneute Aufnahme in die Partei ermöglichen könnte.
Der 49-Jährige hatte nach dem Rauswurf den AfD-Fraktionsvorsitz im Brandenburger Landtag und das Amt des Landesvorsitzenden verloren. Zur neuen AfD-Landeschefin war Anfang April auf einem Parteitag die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin gewählt worden. Bessin und Kalbitz gehörten beide zum inzwischen formell aufgelösten rechtsnationalen „Flügel“ der AfD.
Bessin verwies am Freitag in einer Stellungnahme darauf, dass Kalbitz bereits im Landtagswahlkampf 2014 und auch danach sehr offen mit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern umgegangen sei. Dies habe „bis zum Tag X niemanden weiter interessiert“. „Schlussendlich war dieser Grund meines Erachtens nur vorgeschoben, um im Bundesvorstand einen Kritiker des inzwischen aus der Partei ausgetretenen Jörg Meuthen loszuwerden“, meinte Bessin.

Chrupalla: Mitglieder müssen Urteil akzeptieren

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: „Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundesvorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen.“

Experte: Machtkampf in der AfD Brandenburgs geht weiter

Der Potsdamer Rechtsextremismus-Experte Dr. Christoph Schulze vom Moses-Mendelsson-Zentrum schätzt ein, dass der Machtkampf in der brandenburgischen AfD in den kommenden zwei Jahren weitergehen wird. Der Landesverband, der einst von Erfolg zu Erfolg eilte, zeige sich seit dem Parteiausschluss von Andreas Kalbitz vor zwei Jahren verunsichert, schätzt der Wissenschaftler ein. Kalbitz habe die Brandenburger AfD als Landesvorsitzender mit harter Hand geführt.
Nun seien jedoch in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen Spaltungen und Querelen zu erleben. Das wirke sich auch auf die Mitgliederentwicklung aus, die rückläufig ist. Gleichzeitig habe Kalbitz weiter seine Netzwerke bedient und versucht, Einfluss zu nehmen.
Der Versuch von Hans-Christoph Berndt, Fraktionschef im Landtag, und dem Bundestagsabgeordneten René Springer, die Macht im Landesverband zu übernehmen, war Anfang April auf dem Landesparteitag gescheitert. Dort wurde die Kalbitz-Vertraute Landtagsabgeordnete Birgit Bessin zur Vorsitzenden gewählt. Schulze betont, dass es in Bezug auf die rechtsextreme Ausrichtung keine Differenzen zwischen der Fraktion um Kalbitz und der um Berndt gibt. Spätestens im Zuge der Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2024 werde sich zeigen, welches Lager die Oberhand gewinnt.